Zwei junge Einbrecher gehen in Haft - zahlreiche Einbrüche aufgeklärt

Auf frischer Tat ertappt


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Symbolfoto Festnahme von Nils Dinkel
Symbolfoto Festnahme © Nils Dinkel

Kreuztal. Zwei Heranwachsende sitzen in Untersuchungshaft, weil sie zahlreiche Einbrüche im Bereich Kreuztal verübt haben.


Zu einem Einbruchversuch in eine Kirche in Kreuztal war es am Sonntag, 17. März, gekommen. Gegen 21.30 Uhr versuchten zwei Männer gewaltsam durch ein Fenster in das Kirchengebäude zu gelangen. Der aufmerksame Hausmeister hörte die Einbruchversuche und alarmierte die Polizei.

Dann gelang es ihm, einen der beiden Einbrecher zu ergreifen und festzuhalten. Der zweite Täter ergriff die Flucht. Die eintreffenden Polizeibeamten nahmen den 18-jährigen Kreuztaler Täter vorläufig fest. Die Fahndung nach dem flüchtigen Tatverdächtigen verlief zunächst erfolglos.

Idendität geklärt

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnte die Identität des zweiten Einbrechers geklärt werden. Es handelt sich um einen ebenfalls 18-jährigen Kreuztaler. Der Kreuztaler Kriminalpolizei gelang es, den beiden jungen Männern insgesamt sieben Einbrüche beziehungsweise Einbruchversuche nachzuweisen. Der erste Täter wurde bereits am 18. März dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an.

Am späten Sonntagabend, 24. März, kam es dann zu einem dritten Einbruch in die Kreuztaler Kirche. Ein Bewegungsmelder hatte ausgelöst und kurze Zeit später hatte die alarmierte Polizei das Objekt umstellt. Bei der anschließenden Durchsuchung der Räumlichkeiten wurde der seinerzeit flüchtige 18-Jährige im Keller gestellt.

Haftbefehl lag vor

Er hatte Nahrungsmittel als Beute in einem mitgeführten Rucksack verstaut. Aufgrund der vorangegangenen Ermittlungen hatte die Kriminalpolizei bereits einen Untersuchungshaftbefehl bei Gericht angeregt. Dieser lag „frisch“ seit Freitag vor. Eine Fahndung hatte sich somit nun erübrigt und die Einsatzkräfte nahmen den 18-Jährigen fest. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten zudem noch Haschisch.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme wurde der 18-Jährige dem Richter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkündete.

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