Allgemeine Geschäftsbedingungen

LokalMedia GmbH

(Stand: 06.09.2024)

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LokalMedia GmbH und dem Werbenden (im Folgenden „Besteller“ genannte) im unternehmerischen Verkehr gültig, soweit nichts anders vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die LokalMedia GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim künftigen Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der LokalMedia GmbH in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter „www.lokalplus.nrw/agb“ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren etwas anderes.

(3) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere die Internetpräsenz der LokalMedia GmbH. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der LokalMedia GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden textlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits textlich bestätigten Vertrag oder durch textliche Auftragsbestätigung der LokalMedia GmbH zustande, außerdem dadurch, dass die LokalMedia GmbH spätestens zwei Wochen nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. Die LokalMedia GmbH kann textliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.

(2) Der Besteller hält sich zwei Wochen an seine Erklärungen zum Abschluss von Verträgen gebunden. Die LokalMedia GmbH ist berechtigt, die Werbeaufträge des Bestellers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Installation und Parametrisierung von Software, Schulung) sind gesonderte Verträge zu schließen. Im Übrigen steht der Abschluss solcher Verträge beiden Vertragspartnern frei.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Online-Stellung von Werbeanzeigen (Werbeauftrag) des Bestellers auf der Internetpräsenz der LokalMedia GmbH.

(2) Sofern der Besteller die Werbeanzeige durch die LokalMedia GmbH gestalten lässt, übersendet die LokalMedia GmbH dem Besteller die gestaltete Anzeige vor der Veröffentlichung. Die Freigabe der Anzeige gilt als Abnahme der Anzeige. Der Besteller bestätigt damit, dass die Spezifikation der Anzeige seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der textlich vereinbarte Vertrag oder die Auftragsbestätigung der LokalMedia GmbH, sonst das Angebot des Bestellers. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies textlich vereinbart haben oder die LokalMedia GmbH sie textlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der textlichen Vereinbarung oder der textlichen Bestätigung durch die LokalMedia GmbH.

(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Musteranzeigen usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der textlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der Lokalmedia GmbH.

(5) Die LokalMedia GmbH kann Werbeaufträge bzw. durch den Besteller bereitgestellte Webemittel wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die LokalMedia GmbH unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Besteller nachträgliche Änderungen der Inhalte der Anzeige vornimmt. Für diesen Fall ist die LokalMedia GmbH berechtigt, die Online gestellte Anzeige unverzüglich zu löschen bzw. den Zugang zu sperren. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

§ 4 Rechte des Bestellers an der Werbeanzeige

(1) Der Besteller räumt der LokalMedia GmbH sämtliche erforderlichen Rechte ein, die für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlich sind. Für die Werbeanzeige erforderliches Daten sind, soweit möglich, digital zur Verfügung zu stellen.

(2) Die LokalMedia GmbH ist nicht verpflichtet, die durch den Besteller für den Werbeauftrag übermittelten Dateien inhaltlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Im Verhältnis zur LokalMedia GmbH trägt der Besteller die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für den Werbeauftrag zur Verfügung gestellten Dateien. Dies gilt auch für die weiteren Dateien, die mit der Werbeanzeige verlinkt sind.

(3) Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Aufforderung des Bestellers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Vertrages.

§ 5 gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Besteller steht dafür ein, dass die zur Verfügung gestellte Werbeanzeige frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich zumindest textlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) In dem Fall, dass die Anzeige ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrechte eines Dritten verletzt, wird die LokalMedia GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Anzeige derart umgestalten oder abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Anzeige aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Spezifikationen erfüllt, soweit dies möglich ist, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschafft. Gelingt dies innerhalb angemessener Zeit nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Die LokalMedia GmbH trifft keine Pflicht, die durch den Besteller zur Verfügung gestellten Werbemittel und Dateien hinsichtlich etwaiger Schutzrechtsverletzungen zu prüfen.

(4) Ansprüche des Bestellers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von der LokalMedia GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Anzeige vom Besteller verändert wird.

(5) Der Besteller stellt die LokalMedia GmbH von Ansprüchen Dritter, die gegen die LokalMedia GmbH aus der Ausführung des Werbeauftrages erwachsen, auf erste Anforderung frei. Hierzu zählen auch, etwaig entstehende Kosten für die Rechtsverteidigung (bspw. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten); diese sind der LokalMedia GmbH zu erstatten

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (außer in Notfällen zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

§ 7 Vergütung, Zahlung

(1) Für den Vertragsschluss gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, die übliche Vergütung gemäß § 612 Abs. 2 BGB, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Besteller gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglicher Anzeigen hat der Besteller zu tragen. Die Parteien werden hierfür eine gesonderte Vergütungsvereinbarung treffen.

(3) Die vereinbarte Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus fällig.

(4) Der Besteller kann nur mit von der LokalMedia GmbH schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LokalMedia GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

(5) Der Besteller kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug gezahlt hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der LokalMedia GmbH.

(6) Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wurde. Schecks werden jedoch nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach erfolgreicher Einlösung als Zahlung. Leistet der Besteller bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.

(7) Die LokalMedia GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers, die Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld, bei mehreren auf die älteste Schuld, anzurechnen. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden bzw. angefallen, so ist die LokalMedia GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(8) Gerät der Besteller mit der geschuldeten Vergütung um mehr als 30 Tage in Verzug, so ist die LokalMedia GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Außerdem ist die LokalMedia GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der LokalMedia GmbH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist der Vertrag nur aus wichtigem Grund und mindestens in Textform kündbar.

(2) Wurde eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag über die erste Laufzeit hinaus jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zumindest in Textform gekündigt wird.

§ 9 Leistungsstörung, Gewährleistung

(1) Wird die Durchführung eines Werbeauftrages aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Ausfall der IT der LokalMedia GmbH, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrages nachgeholt, sofern dies möglich ist. Die LokalMedia GmbH wird den Besteller bei einer nicht bloß unerheblichen Verschiebung informieren. Der Vergütungsanspruch bleibt im Falle der Nachholung bzw. Verschiebung unberührt.

(2) Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, welche der Besteller zu vertreten hat, so bleibt die ursprünglich vereinbarte Vergütung unberührt. Ersparte Aufwendungen sind zu erstatten.

(3) Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die LokalMedia GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr bei fehlerhafter Darstellung der Werbemittel, sofern dies auf der beanstandeten Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Internet-Software (Internetbrowser) beruht. Daneben übernimmt die LokalMedia GmbH keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Übertragungswege und des Ausfalls von Kommunikationsnetzen sowie für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. „Proxyservern“ kommerzieller Onlinedienste.

(4) Beruhen Mängel auf den durch den Besteller zur Verfügung gestellten Werbemitteln und Dateien, ist die Gewährleistung der LokalMedia GmbH ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

(1) Die LokalMedia GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet die LokalMedia GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die LokalMedia GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit 10.000,00 EUR.

(2) Der LokalMedia GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.

§ 11 Datenschutz

(1) Die LokalMedia GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die LokalMedia GmbH darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Regelung.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN- Kaufrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der LokalMedia GmbH und dem Besteller nach Wahl der LokalMedia GmbH der Hauptsitz der LokalMedia GmbG oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen den Lieferer ist in diesen Fällen jedoch der Hauptsitz der LokalMedia GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten.