Erneute Auslegung des Teilflächennutzungsplans Windenergie in Attendorn

Zeitplan kann eingehalten werden


Die Ausweisungen des bisherigen Flächennutzungsplans. von Repro: Nicole Voss
Die Ausweisungen des bisherigen Flächennutzungsplans. © Repro: Nicole Voss

Attendorn. Ein Thema, das sicherlich nicht nur das Attendorner Ratsmitglied Bernd Strotkemper (SPD) nach eigener Aussage ermüdet, ist die Ausweisung von Potentialflächen für Windkraft. Hatten die Mitglieder des Ausschusses für Planen, Bauen, Klima- und Umweltschutz in ihrer Sitzung am Montag, 24. April, eine Beschlussfassung erwartet, wurden sie eines Besseren belehrt.


Die zuvor ausgeschlossenen Potentialflächen drei und vier (nördliches Stadtgebiet: Keuperkusen und Milstenau) werden wieder in die Entwurfsplanung aufgenommen. Sie waren zuvor ausgeschlossen worden, da sie sich lediglich in ein bis zwei Kilometern Entfernung zu dem Anlagenschutzbereich eines Drehfunkfeuers (DVOR Germinghausen) befinden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange teilte das Bundesamt für Flugsicherung mit, dass bei einer Entfernung von weniger als 3.000 Metern zum Standort der Flugsicherungseinrichtung die Wahrscheinlichkeit für eine Zustimmung für Windenergieanlagen so gering sei, dass empfohlen werde, keine Plangebiete auszuweisen.

Vweränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Nach Abschluss des Verfahrens der öffentlichen Auslegung erfolgte eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu Beginn der Planung betrug der Anlagenschutzbereich 15 km, im August 2022 erfolgte eine Reduzierung auf sieben Kilometer. Eine erneute Auslegung der Verfahrensunterlagen ist damit notwendig geworden.

Unter Berücksichtigung der untersuchten Aspekte wird weiterhin daran festgehalten, die Potentialflächen 9a/b, 10a/b, 11a/b und 12 als Konzentrationszone für Windkraft auszuweisen. Nach eingehender Überprüfung der Potentialfläche 9 a (südliches Stadtgebiet: Berlinghausen) konnte eine Existenz ehemaliger Schwarzstorchhorste, nicht mehr nachgewiesen werden.Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gingen Hinweise ein, dass auch ein weiterer Horst in einer Rotbuche nicht mehr existiere.

18 Prozent des Stadtgebiets als Konzentrationszonen

Nach Prüfung durch den Gutachter konnte dies bestätigt werden. Da beide Horste nicht mehr vorhanden sind, entfällt auch die Reduzierung der geplanten Zone 9a und die gesamte Potentialfläche kann als Konzentrationszone ausgewiesen werden. Die diesbezüglichen Artenschutzprüfungen sind ebenso wie der Umweltbericht entsprechend angepasst worden.

Insgesamt wird eine Fläche mit einer Gesamtgröße von 307,39 ha zur Ausweisung ermittelt. Bei einer Ausweisung der ermittelten Konzentrationszonen werden ca. 18 Prozent des Stadtgebietes nach Abzug der harten Tabukriterien ausgewiesen. Zieht man die Flächen 3 und 4 in die Betrachtung mit ein, so sind es bei 390,43 Hektar Fläche sogar 23 Prozent. Die Zielsetzung der Bundesregierung (Wind-an-Land-Gesetz) von zwei Prozent der Landesfläche für die Stromerzeugung durch Windenergie auszuweisen, erfüllt die Stadt Attendorn dann mit 3,1 Prozent.

Ende 2023 rechtswirksam?

Tancu Mahmout vom Planungsbüros VDH betonte, dass die Rechtssicherheit erfüllt sei. Uwe Waschke, Leiter des Bauordnungs- und Planungsamtes, sicherte zu, dass der Zeitplan eingehalten werden und der Plan nach Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg Ende 2023 rechtswirksam werden könne.

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