Gericht entscheidet: Kommunalwahl in Attendorn wird nicht wiederholt

CDU-Klage erfolgreich


Symbolfoto Verwaltungsgericht Arnsberg von privat
Symbolfoto Verwaltungsgericht Arnsberg © privat

Attendorn/Arnsberg. Der bei der Kommunalwahl 2020 in einem Attendorner Wahlbezirk aufgetretene Fehler führt nicht dazu, dass die Wahl wiederholt werden muss. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitag, 21. April, entschieden.


Der CDU-Kreisverband hatte gegen den Beschluss des Rates der Stadt Attendorn geklagt, die Kommunalwahl im Wahlbezirk 2 (Mooskamp, Mecklinghausen, Repe) wegen der Wahlpanne zu wiederholen.

Zur Erinnerung: Dort waren 57 Bürger nur drei Stimmzettel (Bürgermeister, Landrat, Kreistag) ausgehändigt worden. Der Stimmzettel für die Stadtratswahl fehlte. 52 stimmberechtigte Wähler gaben ihre fehlende Stimme noch am gleichen Tag ab. Vier der übrigen fünf Wähler wollten nach persönlicher Ansprache nicht mehr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Eine einzige Stimme

Nur ein Wahlberechtigter des genannten Gebiets konnte nicht erreicht werden. Eine einzige Stimme sei nicht relevant für den Wahlausgang, fand die CDU und klagte gegen die Wahlwiederholung.

Der Kreisvorsitzende der CDU, Jochen Ritter, zeigte sich mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufrieden: „Das Gericht hat die Sichtweise der CDU bestätigt: die Zusammensetzung des Rates ist so, wie sie die Kommunalwahl im Herbst 2020 ergeben hat, in Ordnung. Die Entscheidung erspart den Attendornern einen weiteren Urnengang und auch dem damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Abhaken und nach vorne gucken!“

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