Jahrelang eingesperrtes Mädchen in Attendorn: Diese Strafen wurden verhängt

Urteilsverkündung am Landgericht


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Attendorn/Siegen. Es ist das Ende eines aufsehenerregenden Prozesses am Landgericht Siegen. Im Fall um das heute zwölfjährige Mädchen aus Attendorn, das sieben Jahre lang im eigenen Zuhause versteckt und von der Außenwelt isoliert worden war, ist am Montagnachmittag, 4. Mai, das Urteil gefallen.


Angeklagt waren die 49-jährige Mutter des Kindes sowie die beiden Großeltern mütterlicherseits (80 und 83 Jahre alt). Sie hatten das Mädchen über Jahre in ihrem Haus in Attendorn festgehalten. Im September 2022 fanden und befreiten die Polizei und das Jugendamt die damals Achtjährige. Sowohl körperlich als auch psychisch hat sich die jahrelange Abschottung gravierend auf die Entwicklung des Mädchens ausgewirkt.

Um die Kindheit gebracht

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie Entziehung Minderjähriger ist die Mutter des Kindes als Hauptangeklagte zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe und die Großmutter zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Großvater erhielt wegen Beihilfe zu den genannten Straftaten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Die Mutter habe ihre Tochter um große Teile der Kindheit gebracht. Das Mädchen habe viele Erfahrungen nicht machen können, die Gleichaltrige gemacht hätten, sagte die Vorsitzende Richterin der 2. großen Strafkammer, Sabine Metz-Horst. Sie betonte, das Gericht habe sich an den insgesamt elf Verhandlungstagen ein vollständiges Bild von den Geschehnissen machen können und eine vielschichtige Beweislage erlebt.

Frage nach Warum beantwortet

Mutter und Tochter hätten sich die ganzen Jahre im Haus der Großeltern aufgehalten, denn auch die Mutter habe ein sehr zurückgezogenes Leben geführt und sich abgesondert. Zu den Motiven der Frau äußerte sich die Vorsitzende in der kurzen öffentlichen Urteilsverkündung nicht. Sie sagte aber: „Wir sind überzeugt, diese Frage beantwortet zu haben.“

Die Angeklagte habe die Pflicht einer Mutter, ihr Kind zu einem eigenständigen Leben zu verhelfen, aus „eigensüchtigen Gründen“ verletzt, so Metz-Horst. Die Frau habe ihre Tochter zwar nicht körperlich misshandelt, aber sie der Freiheit beraubt.

Gewisse Normalität

Die Vorsitzende machte aber auch deutlich, dass innerhalb des Hauses der Großeltern auch eine gewisse Normalität geherrscht habe. So sei das weggesperrte Mädchen beim Lernen gefördert worden. Es habe Zuneigung gegeben und Feste wie Weihnachten und Ostern seien in der Familie gefeiert worden.

Die ausführliche Begründung des Urteils erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit – so wie auch die zahlreichen vergangenen Prozesstermine (LokalPlus berichtete). Nachdem beim dritten Anlauf des Prozessauftakts im Februar keiner der Angeklagten vor Ort erschienen war und die Mutter des Mädchens an jenem Tag einen Suizidversuch unternommen hatte, entschied sich das Gericht zu diesem Schritt – zum Schutz der Angeklagten und zum Schutz des Mädchens.

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