Steuererhöhung: Was wird 2025 teurer in Attendorn?
Jahreswechsel bringt finanzielle Veränderungen
- Attendorn, 12.12.2024
- Wirtschaft , Politik
- Von Jana Becker

Attendorn. In wenigen Tagen beginnt das Jahr 2025 - und mit dem Jahreswechsel kommen auf die Attendorner auch einige Steuererhöhungen zu. Über drei Erhöhungen hat die Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 11. Dezember, abgestimmt. Die Ziele sind dieselben: die Verbesserung der aktuellen Haushaltssituation der Hansestadt Attendorn.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem drei Steuererhöhungen, die zuvor im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurden. Alle drei Erhöhungen wurden von der Versammlung abgesegnet:

Ab 2025 müssen Hundehalter in Attendorn tiefer in die Tasche greifen. Die Stadtverordnetenversammlung hat einstimmig beschlossen, die Hundesteuer ab kommenden Jahr zu erhöhen. Damit erfolgt die erste Nachtragsatzung der Hundesteuer seit September 2012.
Hundebesitzer zahlten zuvor jährlich 48 Euro für einen Hund, 76 Euro je Hund ab zwei Hunden und 94 Euro je Hund ab drei oder mehr Hunden.
Mit dem Start des neuen Jahres ändert sich dieser Satz wie folgt: Wenn ein Hund gehalten wird, beträgt der Satz 60 Euro, ab zwei Hunden 92 Euro je Hund, bei drei oder mehr Hunden 114 Euro je Hund. Damit erfolgt eine Erhöhung der Steuersätze von 25 beziehungsweise 21 Prozent. Die Steuersätze für Listenhunde bleiben unverändert.
Mit den Erhöhungen soll einerseits die Anzahl an Hunden im Stadtgebiet begrenzt, andererseits die aktuelle Haushaltssituation verbessert werden. Durch die Änderungen wird voraussichtlich ein Plus von 20.000 Euro bei den jährlichen Einnahmen durch Hundesteuern erreicht.


Ebenfalls erhöht wird die Vergnügungssteuer in Spielhallen oder Gastwirtschaften bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit im kommenden Jahr. Diese zweite Nachtragssatzung erhöht den seit 2013 bei 3,2 Prozent festgelegten Steuersatz auf 4 Prozent vom Spieleinsatz. Mit dieser 20 Prozent-Erhöhung hat Attendorn gemeinsam mit der Gemeinde Wenden (ebenfalls 4 Prozent) weiterhin den niedrigsten kreisweiten Vergnügungssteuersatz.

Ziel der Erhöhungen ist auch hier das Begrenzen der Anzahl an Spielhallen im Stadtgebiet und die Verbesserung der aktuellen Haushaltssituation. Bei unveränderten Rahmenbedingungen wird mit der Erhöhung voraussichtlich ein Plus von 32.000 Euro erwirtschaftet.


Des Weiteren erhöht sich mit Beginn des Schuljahrs 2025/26 der Elternbeitrag für Übermittags- und Ganztagsbetreuung. Grund dafür sind die steigenden Kosten, denen sich die Offenen Ganztagsschulen, die sich seit 2016 als Kooperationspartner um die personelle und organisatorische Abwicklung der Übermittagsbetreuung in den Grundschulen Attendorns kümmern, gegenübersehen.
Die Beiträge werden deshalb in Abhängigkeit vom jeweiligen Einkommen um zehn Euro erhöht. Personen mit einem Einkommen von bis zu 15.000 Euro zahlen weiterhin nichts. Ab Schuljahresbeginn 2025 gelten dann folgende Beträge:
- bis zu einem Einkommen von 15.000 Euro: 0 Euro
- bis zu einem Einkommen von 25.000 Euro: 40 Euro
- bis zu einem Einkommen von 37.000 Euro: 70 Euro
- bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro: 100 Euro
- über einem Einkommen von 60.000 Euro: 130 Euro
Trotz dieser Erhöhung liegt Attendorn im kreisweiten Vergleich im unteren Bereich der Betreuungskosten (die Beiträge reichen von 42 bis 50 Euro).
