Zweiter Prozesstag: Angeklagter im Tötungsdelikt Attendorn sagt aus

Sieben Zeugen vernommen


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Siegen/Attendorn. Im September 2024 wird die Polizei zu einer Messerstecherei an der Obdachlosenunterkunft in Attendorn gerufen. Ein Mensch stirbt. Der mutmaßliche Täter ist ein 43-Jähriger, der sich nun vor dem Landgericht Siegen verantworten muss: Am zweiten Verhandlungstag am Freitag, 14. März, hat sich der Angeklagte selbst zum Tathergang geäußert und einige Zeugen wurden vernommen.


Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 6. September vergangenen Jahres auf das 50-jährige Opfer vor einer Obdachlosen-Unterkunft in Attendorn eingestochen zu haben. Der Mann starb kurze Zeit später, trotz Reanimierungsversuchen, vor Ort an der Stichverletzung (LokalPlus berichtete).

Seit seiner Festnahme kurz nach der Tat sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Nach der Anklageverlesung am ersten Verhandlungstag Ende Februar erläuterte er jetzt den Tathergang und wie es dazu kam.

Angeklagter und Opfer kennen sich seit zehn Jahren

Der Angeklagte berichtete, dass er und das Opfer sich bereits zehn Jahre kennen würden. Vor der Tat habe es nie Streitigkeiten zwischen den beiden gegeben. Deshalb sei er überrascht gewesen, als er im August eine SMS mit einer Gewaltandrohung erhielt. Warum, wisse er nicht, sagte der Mann vor Gericht aus.

Es kam zu einem Treffen, bei dem das spätere Opfer in Begleitung einer zweiten Person und bewaffnet mit einem Schläger dem Angeklagten auflauerte. Dieser konnte trotz seiner Gehbehinderung die Flucht ergreifen. Nach diesem Vorfall hätten sich die beiden mindestens noch vier Mal gesehen, es sei dabei aber zu keinen weiteren Auseinandersetzungen gekommen.

Am Tag der Tat habe der 43-jährige Angeklagte an der Obdachlosen-Unterkunft einen Bekannten getroffen. Beide befanden sich in dessen Zimmer. Als der Angeklagte bemerkte, dass sich das spätere Opfer dem Zimmer näherte, habe er Angst vor erneuten Streitigkeiten bekommen und die Unterkunft verlassen. „Ich wollte keinen Streit, keine Schlägerei. Ich mag das nicht“, übersetzte die Dolmetscherin die Worte des Angeklagten.

In einer Obdachlosen-Unterkunft in Attendorn wurde am Freitag, 6. September, eine Person mit tödlichen Verletzungen aufgefunden. von Jana Becker
In einer Obdachlosen-Unterkunft in Attendorn wurde am Freitag, 6. September, eine Person mit tödlichen Verletzungen aufgefunden. © Jana Becker

Doch der 50-Jährige habe ihn beim Verlassen der Unterkunft gesehen, sei hinterhergekommen und habe ihn aufgefordert, stehen zu bleiben. Dabei habe das spätere Opfer mit der rechten Hand ein Messer gezückt und sei immer weiter auf sein Gegenüber zugegangen. Trotz mehrfacher Aufforderung, das Messer wegzulegen, um ein Gespräch zu führen, sei das spätere Opfer dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

„Ich bekam Panik und habe dann nur noch instinktiv und automatisch gehandelt“, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Mit einer gezielten Bewegung, die er mit Hilfe seines Anwalts im Gerichtssaal auch vorführte, habe er dafür gesorgt, dass sein Gegenüber die Kontrolle über seine Hand verlor. Durch die Bewegung sei dann das Messer in die linke Seite des Opfers eingedrungen und habe ihn so tödlich verletzt. Das Opfer sei daraufhin zu Boden gefallen.

Der Angeklagte beteuerte, dass er das Tatwerkzeug zu keinem Zeitpunkt berührt habe. Er war der Überzeugung, dass der 50-Jährige nicht bedrohlich verletzt gewesen sei, ging daher zum Bahnhof und fuhr mit dem Bus nach Hause.

Tatwaffe noch nicht sichergestellt

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden sieben Zeugen vernommen. Unter anderem ein Bewohner der Obdachlosen-Unterkunft, der am Tag der Tat von einer weiteren Bewohnerin alarmiert wurde und den Rettungswagen rief. Außerdem waren sechs Polizisten aus Attendorn und Olpe geladen, die damals vor Ort waren.

Aus den Zeugenaussagen der Polizisten ergibt sich, dass es an der Obdachlosenunterkunft zu weiteren Festnahmen kam, da sich zwei Zeugen vehement gegen die polizeilichen Maßnahmen wehrten. Außerdem konnte die Mordwaffe noch nicht sichergestellt werden, da am Tatort keine Waffe gefunden wurde, die der Tat zugeordnet werden konnte.

Verteidigt wird der Angeklagte von Anwalt Andreas Trode, die Vorsitzende Richterin ist Elfriede Dreisbach. Der nächste Verhandlungstermin ist der 7. April. Es sollen Zeugen vernommen werden, die an der Suche nach dem Tatwerkzeug beteiligt waren.

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