4.619 Einwendungen: Erneute Offenlegung des Regionalplans

Einstimmiger Beschluss


Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Südwestfalen. In ihrer Sitzung am Dienstag, 29. Oktober, haben die Mitglieder des Regionalrates Arnsberg einstimmig für eine zweite Offenlage des Planentwurfes für die Neuaufstellung des Regionalplanes für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen Wittgenstein votiert.


Nach der Veröffentlichung des ersten Planentwurfes waren insgesamt 4.619 Einwendungen und Bedenken von Bürgern sowie 116 Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Kammern und Fachbehörden eingegangen. Diese sind alle fachlich bearbeitet und in den Sommermonaten nochmals in 42 Terminen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert worden.

Ziel der Erörterungen war es, einen Ausgleich der Meinungen herbeizuführen und die Kriterien zur Aufstellung des Regionalplans zu erläutern bzw. möglichst nachvollziehbar darzulegen.

Durch rechtliche Änderungen sowie aus der Vielzahl der Stellungnahmen und der Ergebnisse der Erörterungen haben sich wesentliche Änderungen des Planentwurfs ergeben. Daher hat der Regionalrat mit der heutigen Entscheidung die zweite Offenlage beschlossen.

Entwicklung einer Planungsgrundlage

Die der einstimmigen Beschlussfassung vorausgehende Diskussion zeigte die hohe Konsensbereitschaft des Regionalrates und den Willen für die drei Kreise eine fachlich fundierte und regional gut abgestimmte Planungsgrundlage für die nächsten Jahre zu entwickeln.

Der zweite Entwurf Regionalplans MK-OE-SI wird nun für die Dauer von einem Monat elektronisch veröffentlicht sowie ergänzend bei der Bezirksregierung Arnsberg (Regionalplanungsbehörde), dem Märkischen Kreis, dem Kreis Olpe und dem Kreis Siegen-Wittgenstein öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse werden rechtzeitig im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg bekanntgegeben. Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können dann ausschließlich zu den im Vergleich zum ersten Planentwurf vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen.

Auswertung im Anschluss

Die Änderungen sind in den Unterlagen entsprechend markiert. Die Beteiligungsfrist sowie die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden ebenfalls rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gegeben.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Die Bezirksregierung bereitet Vorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen aus planerischen Gesichtspunkten umgegangen werden kann. Der dann entstandene zweite Planentwurf soll im Frühjahr 2025 dem Regionalrat abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Schaffung eines rechtlichen Rahmens

Als zusammenfassendes, überörtliches und fachübergreifendes Planwerk legt der Regionalplan die wesentlichen räumlichen Ziele für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe sowie den Kreis Siegen-Wittgenstein fest. Er setzt damit den rechtlichen Rahmen für die kommunale Bauleitplanung und die Landschaftsplanung.

Das Plangebiet der drei Kreise und 33 Städte und Gemeinden umfasst eine Fläche von 290.000 Hektar mit etwa 820.000 Einwohnern.Der Entwurf ist bestimmt vom Leitgedanken des Erhalts und der Weiterentwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Flächenregion im Vergleich zu den Ballungsräumen.

Artikel teilen: