Afrikanische Schweinepest breitet sich aus: Kadaverfund in Bad Berleburg
Erster Fall außerhalb von Kirchhundem
- Aus der Region, 02.07.2025
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Kreis Olpe/Bad Berleburg. Jetzt gibt es in NRW den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) außerhalb des Kreises Olpe. In der Nähe von Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein ist ein Wildschweinkadaver gefunden worden. Das hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochnachmittag, 2. Juli, mitgeteilt.



Eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis bestätigt. Der Totfund befindet sich innerhalb der infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen.

Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Siegen-Wittgenstein und ehrenamtliche Helfer werden nun auch an der Fundstelle bei Bad Berleburg nach weiteren verendeten Wildschweinen suchen.


Wie schon bei den in Kirchhundem gefundenen Wildschweinkadavern steht das Land in engem Austausch mit dem zuständigen Kreis und dem Friedrich-Loeffler-Institut, um schnellstmöglich weitere Erkenntnisse über den Fund bei Bad Berleburg zu erhalten.

Seit dem lokalen Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Bislang waren elf verendete Wildschweine in der Nähe von Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden und von zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen bzw. selbst zu bergen.
