Ferienjobs im Sommer - worauf Schüler achten sollten
Tipps der DGB-Jugend Südwestfalen
- Aus der Region, 05.07.2024
- Verschiedenes

Südwestfalen. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen starten am Freitag, 5. Juli. Damit beginnt für viele ältere Schülerinnen und Schüler auch der Ferienjob. Die DGB-Jugend Südwestfalen gibt hilfreiche Tipps und beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema.


Der Jugendbildungsreferent des DGB in der Region Südwestfalen, Björn Eckert, rät, die Arbeitsbedingungen vertraglich abzusichern und einen Ferienjob nur zu beginnen, wenn ein unterzeichneter Vertrag vorliegt.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit von Jugendlichen. Es gibt auch vor, welche Arbeiten Jugendliche ausführen dürfen.
Erlaubt seien leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge, sagt Björn Eckert. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche allerdings verboten.





13- bis 14-Jährige dürfen nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten. Die maximale Arbeitszeit darf nicht mehr als zwei, in der Landwirtschaft maximal drei Stunden täglich betragen. Arbeiten dürfen die Jugendlichen dabei nur zwischen 8 und 18 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen höchstens vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, zwischen 6 und 20 Uhr. Für Schüler ab 16 Jahren gelten Ausnahmen, wenn etwa in Gaststätten bis 22 Uhr oder in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr gearbeitet wird.

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Unter 18-Jährige haben bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit dürfen 60 Minuten Pause gemacht werden.
Jugendliche ab 18 Jahren haben Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. Beim Unterschreiben des Vertrags sollte man darauf achten, so Björn Eckert. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollten nicht toleriert werden.
