IHK mahnt Konzept für kleinräumige Umfahrung Lüdenscheids an

Lkw-Durchfahrtsverbot trifft heimische Wirtschaft


  • Aus der Region, 20.04.2023
  • Wirtschaft , Straße & Verkehr
Die gesperrte Talbrücke Rahmede der A 45. von Autobahn Westfalen/Susanne Schlenga
Die gesperrte Talbrücke Rahmede der A 45. © Autobahn Westfalen/Susanne Schlenga

Siegen/Olpe. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot für die Bedarfsumleitung der A 45 in Lüdenscheid hätte schwerwiegende Folgen für etliche Unternehmen in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe.


Nach ersten Schätzungen der IHK Siegen läuft derzeit knapp ein Drittel aller Lkw-Fahrten heimischer Speditionsunternehmen über die A 45 und Lüdenscheid. Die durch die Bedarfsumleitung verursachten Verzögerungen führten schon heute dazu, dass Personal und Lkw länger gebunden seien und weniger Aufträge abgewickelt werden könnten, hebt IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener hervor.

„Wir verstehen die berechtigten Sorgen der bereits heute in unerträglicher Weise belasteten Anwohner in Lüdenscheid, werben aber dafür, bei der Entwicklung von Lösungen die Betroffenheit großflächiger zu betrachten. Mit einem Durchfahrtsverbot würden, wenngleich außerhalb Lüdenscheids gelegen, ausgerechnet diejenigen Unternehmen ein weiteres Mal bestraft, deren Wettbewerbssituation durch die marode Talbrücke Rahmede ohnehin schon spürbar verschlechtert wurde. Es käme zu einer Nachteilsdopplung!“

Nachdem in den vergangenen Monaten sämtliche Appelle aus der Region um Unterstützung für den Erhalt der regionalen Wettbewerbsfähigkeit weitgehend ins Leere gelaufen seien, drohe nun, dass die heimische Wirtschaft mit der geplanten Umsetzung des Durchfahrtsverbotes erneut alleine gelassen werde.

Wirbel um Radius

Hintergrund: Bislang war angekündigt worden, dass Lkw von dem Durchfahrtsverbot ausgenommen sind, wenn in einem Radius von 75 Kilometer, von Lüdenscheid aus gemessen, eine Be- oder Entladung stattfindet. Damit wäre ein Großteil der heimischen Unternehmen vom Verbot nicht betroffen gewesen.

Eine aktuelle rechtliche Klarstellung aus dem Bundesverkehrsministerium sieht demgegenüber eine Ausnahme lediglich für eine maximale Transportdistanz von 75 Kilometern Luftlinie vom ersten Beladeort bis zum Ziel vor. „Somit wären auch Transporte innerhalb des südwestfälischen Wirtschaftsraumes vom Durchfahrtsverbot betroffen: Wer einen Lkw in Burbach für eine Fahrt nach Hagen belädt, wäre auf dieser rechtlichen Grundlage gezwungen, sich eine andere, im Zweifel längere, Route zu suchen“, erläutert Hans-Peter Langer.

Dabei ist bereits jetzt absehbar, dass sich der Güterverkehr bei Umsetzung des Verbots vor allem kleinräumig über das nachgelagerte Straßennetz in das Lüdenscheider Umland verlagern wird. Denn auch auf der großräumigen Umfahrung über das Kreuz Olpe-Süd (A4-A3, A1) fließt der Lkw-Verkehr alles andere als reibungslos. Zu den Verzögerungskosten kommen hier auch noch Mehrkosten aufgrund des mehr als 70 Kilometer längeren Fahrtweges pro Lkw.

Frühzeitiges Konzept wäre sinnvoll

Wenn sich die Ausnahmetatbestände für ein Lkw-Durchfahrtsverbot aus Gründen der Rechtssicherheit nicht weiter fassen lassen, wäre ein regionales, frühzeitig abgestimmtes Konzept für die kleinräumige Umfahrung Lüdenscheids sinnvoll. Dies liegt sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Anwohner an den dann verstärkt befahrenen Strecken.

Ernüchternd seien die Erfahrungen der vergangenen Monate bei der Verlagerung größerer Transportmengen auf die Schiene gewesen. Es fehle hierfür praktisch an allem: am geeigneten Zustand der Infrastruktur, an Schienenzugangspunkten, an Material und an Flexibilität, so Klaus Gräbener. Hinzu kämen die Kostennachteile des schienengebundenen Güterverkehrs insbesondere bei kürzeren Distanzen.

„Mehr Transporte auf der Schiene hätten die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis deutlich vom Lkw-Umleitungsverkehr entlasten und den Unternehmen in den von der Sperrung betroffenen südwestfälischen Regionen helfen können. Leider müssen wir feststellen, dass bislang sämtliche Initiativen in diese Richtung erfolglos waren.“

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