Mitführverbot von Waffen im Siegener Hauptbahnhof
Jeden Freitag und Samstag im Mai
- Aus der Region, 25.04.2025
- Blaulicht

Siegen. Die Bundespolizei wird für jeden Freitag und Samstag im Mai im Hauptbahnhof Siegen ein Mitführverbot von Waffen erlassen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot oder Zwangsgeld geahndet werden.


Die Bundespolizei verzeichnete in den vergangenen Monaten keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen im Siegener Bahnhof. Dabei kamen auch gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen, aber auch andere gefährliche Gegenstände wie Schlagstöcke sicher.

Der Bahnhof Siegen wird täglich von einer Vielzahl Reisender genutzt und gilt als Verkehrsknotenpunkt. Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des Mitführverbots die Besucher des Bahnhofs verstärkt kontrollieren.
Im Hauptbahnhof werden Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen. Bei Personen, die gegen das Verbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.

