Naturschützer klagen - Platzt schneller Neubau der Talbrücke Büschergrund?

Kritik im IHK-Verkehrsausschuss


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Die Talbrücke Büschergrund soll neu gebaut werden. von Fernstraßen-Bundesamt
Die Talbrücke Büschergrund soll neu gebaut werden. © Fernstraßen-Bundesamt

Siegen/Olpe. Wer beim Vortrag von Arno Wied in die Gesichter der Unternehmensvertreter im Verkehrsausschuss der IHK Siegen blickte, stieß auf Fassungslosigkeit. Der Dezernent für Bauen und Wohnen bei der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein berichtete umfassend über das Verfahren für den dringend erforderlichen Ersatzneubau der Talbrücke Büschergrund (A 45). Hier droht eine Verzögerung des eigentlich 2023 geplanten Baubeginns um mehrere Jahre.


Grund ist eine Klage der Naturschutzverbände gegen eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises für die beabsichtigte Verrohrung zweier Bäche unter der 70 Meter hohen Brücke. „Es handelt sich um eine temporäre Maßnahme“, betonte Arno Wied, „damit das notwendige Baufeld hergestellt werden kann.“ Nach Abschluss der Bauarbeiten würden beide Gewässer wieder offengelegt. „Keine der beteiligten Fachbehörden hat Bedenken, auch der Naturschutzbeirat hat dem Vorhaben bei einer einzigen Gegenstimme zugestimmt.“

Doch Planfeststellungsverfahren?

Neben dieser wasserrechtlichen Plangenehmigung hatte der Kreis als Untere Naturschutzbehörde auch eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Freudenberg ausgesprochen – eine Entscheidung, die nicht nur durch den Kreistag, sondern auch die Höhere Naturschutzbehörde geteilt wird. Beide Beschlüsse sind am Ende relevant für die Frage, ob für die Brückenerneuerung auf ein teures und zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann.

Die Klage gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Verrohrung der Bäche führe dazu, dass diese zunächst nicht rechtskräftig werden könne. Unter Umständen sei das Fernstraßenbundesamt nun daran gehindert, auf ein Planfeststellungsverfahren zu verzichten.

Arno Wied, Dezernent für Bauen und Wohnen beim Kreis Siegen-Wittgenstein, erläuterte den Sachstand zur Talbrücke Büschergrund. von Kreis Siegen-Wittgenstein
Arno Wied, Dezernent für Bauen und Wohnen beim Kreis Siegen-Wittgenstein, erläuterte den Sachstand zur Talbrücke Büschergrund. © Kreis Siegen-Wittgenstein

„Je länger sich der Baubeginn verzögert, desto wahrscheinlicher werden Nutzungsbeschränkungen der Brücke und erhebliche verkehrliche Einschränkungen“, erläuterte Arno Wied. Die jetzige unbefriedigende Situation sei umso weniger nachvollziehbar, da die Planungsvorbereitungen seit etlichen Jahren liefen; erste Beteiligungen hätten bereits 2015 stattgefunden. Schon vor fünf Jahren habe eine Einzelfallprüfung ergeben, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgingen.

„Offenkundig wird inzwischen beinahe jede sich bietende Gelegenheit ergriffen, um zu klagen und so dringend benötigte Brückenerneuerungen erheblich zu verzögern“, bewertet IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer den Vorgang. Man könne nur hoffen, dass Freudenberg und Umgebung bei dieser Brücke nicht ähnliches passiere wie Lüdenscheid. „Das wäre ökonomisch und ökologisch ein Desaster und würde Menschen, Wirtschaft und Natur auf lange Zeit extrem belasten.“

Region im Katastrophenzustand

Die Region befinde sich seit der Sperrung der Talbrücke Rahmede in einem kontinuierlichen Katastrophenzustand, gab Ferdinand Menn (Spedition Menn) zu bedenken.

„Der Wirtschaft gehen durch die zerschnittene Verkehrsachse reihenweise Aufträge und Fachkräfte verloren – und es scheint niemanden zu interessieren. Wie sonst lässt sich erklären, dass man sehenden Auges in die nächste Brückenmisere marschiert? Mir ist völlig schleierhaft, weshalb man in dieser kritischen Situation nicht in der Lage ist, die Weichen auf mehr Tempo zu stellen!“

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