Talbrücke Rahmede: Planungsbeschleunigung und Zeitplan noch unklar

A 45 Thema im Verkehrsausschuss


  • Aus der Region, 11.01.2022
  • Politik
  • Von Wolfgang Schneider
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Die Talbrücke Rahmende der A 45 aus der Luft. von Autobahn GmbH
Die Talbrücke Rahmende der A 45 aus der Luft. © Autobahn GmbH

Kreis Olpe/Berlin. Die Vollsperrung der A 45 aufgrund der maroden Talbrücke Rahmende bei Lüdenscheid und der geplante Neubau der Brücke beschäftigen am Mittwoch, 11. Januar, den Verkehrsausschuss des Bundestages. Zeitangaben, wie schnell ein Neubau zu realisieren ist, macht das Bundesverkehrsministerium nicht. Ebenso ist noch unklar, wie genau man den Neubau beschleunigen kann.


Das geht aus den Antworten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf Fragen der CDU-CSU-Fraktion hervor. Der LP-Redaktion liegt das Papier vor, aus dem wir nachfolgend die wichtigsten Passagen veröffentlichen.

Frage: Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für eilbedürftige Neubauten von Autobahnbrücken wie der Talbrücke Rahmede auf der A 45 zu beschleunigen?

Antwort: Bereits nach geltender Rechtslage kann der Ersatz einer abgängigen Autobahnbrücke an Ort und Stelle genehmigungsfrei erfolgen. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls, die derzeit geprüft werden.

Kein altes Baurecht

Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung den Ersatz-Neubau nach altem Baurecht zu realisieren?

Antwort: Den aktuellen Planungen wird nicht der vierstreifige Bestandsquerschnitt nach „altem Baurecht“ zugrunde gelegt. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist eine Erweiterung der A 45 von vier auf sechs Fahrstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Olpe-Süd (A 45) und dem Autobahnkreuz Hagen mit dem Ersatzneubau der Talbrücke Rahmede in der höchsten Dringlichkeitsstufe enthalten. Damit besteht bereits ein parlamentarischer Auftrag, den Ausbau der A 45 sechsstreifig zu planen.

Frage: Werden solche sanierungsbedürftigen und abrisswürdigen Neubauten in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz aufgenommen, um den sofortigen Neu- oder Ausbau durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsakts zu ermöglichen?

Antwort: Für die Baurechtsschaffung der Talbrücke Rahmede sollen die bestehenden, rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden.

Umweltauswirkungen werden geprüft

Frage: Wie plant die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren durch Verkürzung oder Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschleunigen?

Antwort: Die Autobahn GmbH des Bundes prüft derzeit die umweltfachlichen Auswirkungen des Vorhabens.

Frage: Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in diesem konkreten Fall auf ein Raumordnungsverfahren zu verzichten?

Antwort: Ja. Ein Raumordnungsverfahren ist nur für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen notwendig. Dies nur beim beim Neubau einer Bundesfernstraße der Fall - und auch nur dann, wenn ein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen ist. Beides liegt hier nicht vor.

CDU-MdB Florian Müller, von Nicole Voss
CDU-MdB Florian Müller, © Nicole Voss

Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Florian Müller, der Mitglied des Verkehrsausschusses ist und seit neuestem das Thema „Straßenbau“ für die Union verantwortet, ist mit den Antworten nicht wirklich zufrieden. „Die Bundesregierung weiß nicht, ob auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden kann. Sie will den Neubau mit geltendem Recht umsetzen und kann noch keinen konkreten Zeitplan nennen“, kritisiert er.

Dies erwecke den Eindruck, als nehme die Bundesregierung die jahrelange Sperrung und damit verbundene Belastung in Kauf. Müller: „Eine Gesetzesvorlage würde den Neubau beschleunigen. Ich wünsche mir bei diesem Thema etwas mehr Ehrgeiz und Elan. Als Unionsfraktion haben wir der Bundesregierung dabei unsere Unterstützung zugesagt.“

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