Quarantäne und Maskenpflicht im ÖPNV fallen ab Mittwoch weg

Lockerung der Coronaschutzverordnung


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Die Quarantänepflicht fällt weg. von Pixabay.com
Die Quarantänepflicht fällt weg. © Pixabay.com

Düsseldorf/Kreis Olpe. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung angepasst. Ab Mittwoch, 1. Februar, entfällt für Infizierte die Pflicht, sich in Isolierung zu begeben. Auch die Maskenpflicht im ÖPNV fällt weg.


Mit dem Auslaufen der Test- und Quarantäneverordnung entfällt die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen enden automatisch am 31. Januar um Mitternacht. Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, möglichst auf Kontakte zu verzichten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben.

Selbsttest für Klinikbesucher

Die bisher schon geltenden Regelungen zu den Testpflichten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.

Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen. Auch Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.

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