Ehemaliger Finnentroper wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen angeklagt

Prozessauftakt in Siegen


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Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Siegen/Finnentrop. Vergewaltigung in mehreren Fällen, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz – all das wird einem 43-jährigen Mann aus Finnentrop (inzwischen wohnhaft in Attendorn) vorgeworfen. Am Montag, 20. April, hat der Prozess gegen ihn vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Siegen begonnen.


Bei den geschädigten Frauen handelt es sich um die damalige Ehefrau (mittlerweile Ex-Frau) und die Freundin des Angeklagten. Beim Prozessauftakt am Landgericht Siegen wurde die Anklageschrift verlesen.

Der Angeklagte soll in mehreren Fällen zunächst seine damalige Ehefrau in dem gemeinsamen Haus in Finnentrop vergewaltigt haben. So soll er am 17. und 19. März 2023 ohne ihre Zustimmung sexuelle Handlungen an ihr ausgeführt haben, während sie laut Staatsanwaltschaft im Bett lag und nicht bei Bewusstsein bzw. in einem Dämmerzustand war und keine Anzeichen machte, wach zu sein.

Nötigungen, Vergewaltigung und Drohung

Außerdem sei es anschließend zu zwei weiteren Vergewaltigungen gekommen, bei denen der Angeklagte sexuelle Handlungen gegen den Willen seiner Frau vorgenommen und sie zu sexuellen Handlungen genötigt haben soll.

Die Frau trennte sich im August 2023 von dem Angeklagten. Als der Mann sich daraufhin im Sommer 2024 mit seiner Ex-Frau auf dem Grundstück in Finnentrop traf, um den Hausverkauf zu besprechen, soll er seiner Ex-Frau ins Schlafzimmer gefolgt sein und versucht haben, gegen ihren Willen, mit ihr Sex zu haben. Unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, habe die Ex-Frau durch die Terassentür aus dem Haus entkommen können.

Später soll er sie angerufen und massive Drohungen am Telefon geäußert haben. Er habe unter anderem gesagt, dass er sie finden und eine Kugel in den Kopf schießen werde, wenn sie nicht zu ihm zurückkomme.

Das Landgericht in Siegen. von Landgericht Siegen
Das Landgericht in Siegen. © Landgericht Siegen

Auch gegenüber seiner neuen Freundin sei der Angeklagte im Juli und Oktober 2024 gewalttätig geworden. In zwei Fällen habe er sie durch Gewalteinwirkung zum Beischlaf gezwungen, heißt es in der Anklage. Unter anderem drückte er der Frau den Hals zu, so dass sie keine Luft bekam und bespuckte sie. Er war ihr laut Staatsanwaltschaft körperlich überlegen, sodass sie keine Chance hatte, zu entkommen.

Der Angeklagte sei außerdem im Besitz von Munition und einer Laserpistole gewesen, obwohl er kein Besitzrecht dafür vorweisen könne und ihm bewusst gewesen sei, dass der Besitz verboten ist. Damit wird ihm auch der Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Für den Strafprozess sind acht Verhandlungstage angesetzt, in dessen Verlauf sich auch der Angeklagte zu den Vorwürfen äußern will. Vorsitzende Richterin der Strafkammer ist Elfriede Dreisbach. Der nächste Verhandlungstag ist am Montag, 11. Mai. Das Urteil soll am 1. Juli verkündet werden.

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