Finnentroper wegen sexuellem Übergriff und Körperverletzung vor Gericht

Vier Verhandlungstage angesetzt


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 von Adam Fox
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Finnentrop/Siegen. Vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Siegen muss sich seit Dienstag, 13. Juli, ein 50-jähriger Mann aus Finnentrop verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2019 gegenüber einer 27-jährigen Frau sexuell übergriffig geworden zu sein und sie zudem verletzt zu haben. Der aus dem Balkan stammende Angeklagte erklärte, dass es keine Körperverletzung gegeben habe und die sexuelle Handlung in beiderseitigem Einvernehmen stattgefunden habe.


Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasste die Paragraphen 177 (Sexueller Übergriff) sowie 223 (Körperverletzung) des Strafgesetzbuches. Dem Finnentroper wird vorgeworfen, im Mai 2019 die 27-jährigen Frau gegen ihren Willen zum Beischlaf genötigt und körperlich misshandelt zu haben.

Als die 27-jährige die Wohnung des Angeklagten nach einem Besuch verlassen wollte, habe dieser sie daran gehindert. Er habe sie aufs Bett geschubst und sexuelle Handlungen an seinem Opfer vorgenommen.

Angeklagter sah Einvernehmen

Der in Finnentrop wohnhafte Mann nahm Stellung zu den Vorwürfen. Zunächst gab er an, dass er die Frau zwei Monate zuvor in einer Kneipe kennengelernt habe. Nach anfänglichen Chats und Telefonaten habe man sich getroffen und es sei dann auch zu sexuellen Handlungen gekommen.

Auch die angeklagte Handlung habe in gegenseitigem Einvernehmen stattgefunden. Dass die Frau seine Wohnung schnell verlassen wollte, habe er nicht erkennen können. Im Gegenteil, so der Angeklagte, die 27-jährige habe seine Nähe gesucht und habe ihn umarmt und geküsst. Eine Absage ihrerseits habe er nicht erkennen können, behauptete der 50-Jährige.

Alkohol und Aufputschmittel im Spiel

Während der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte am fraglichen Abend sechs bis sieben Flaschen Bier getrunken hatte. Die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach fragte, ob weitere Substanzen konsumiert worden seien. Der 50-Jährige gab an, er habe Aufputschmittel konsumiert, wollte aber nicht verraten, um welche es gehandelt habe.

Auf Nachfrage der Richterin zu den blauen Flecken, die an den Armen der Frau festgestellt worden waren, begründete der Angeklagte dies mit gelegentlichen epileptischen Anfällen.

Das Opfer sagte anschließend auf Anordnung von Richterin Elfriede Dreisbach unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Für das Verfahren am Landgericht Siegen sind noch drei weitere Sitzungen geplant. Die nächste Sitzung findet am 23. Juli statt.

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