Gemeinde Finnentrop startet Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen

Antragstellung ab 2. Mai


Symbolfoto. von Pixabay.com
Symbolfoto. © Pixabay.com

Finnentrop. Laut Solarpotenzialkataster der Gemeinde Finnentrop sind fast 7.000 Gebäude in der Gemeinde für die Nutzung der Solarenergie geeignet - das sind 58 Prozent der Gebäude. Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat deshalb in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, eine Summe von 50.000 Euro für ein Förderprogramm „Photovoltaik für Finnentrop - 2023“ zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben.


Die entsprechende Richtlinie sieht vor, dass es für die Förderung einer Photovoltaikanlage zwingend erforderlich ist, gleichzeitig einen Batteriespeicher zu installieren. So soll die Entscheidung für einen Speicher, der mit höheren Anschaffungskosten verbunden ist, erleichtert werden.

Für eine Photovoltaikanlage inklusive Speicher kann im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 30. Juni ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Vorher oder nachher eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Anträge unbedingt vollständig sein.

Entscheidung über Losverfahren

An Stelle eines sogenannten „Windhundverfahrens“, bei dem es darum geht, so schnell wie möglich den Antrag zu stellen, entscheidet nun das Los über die Bewilligung – sofern dies aufgrund der Anzahl der Anträge überhaupt erforderlich ist. Förderbescheide und Absagen werden also erst nach Ablauf der Frist im Juli verschickt. Ausdrücklich erlaubt ist die Kumulation mit anderen Förderprogrammen, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen.

Die Richtlinie des Förderprogramms und das Antragsformular sind im Rathaus und als Download auf der Homepage der Gemeinde unter www.finnentrop.de erhältlich. Auskünfte zum Förderprogramm erteilt die Fachkraft für Umweltschutz der Gemeinde Finnentrop, Brigitte Kümhof, unter Tel. 02721 / 51 21 54 oder per E-Mail an B.Kuemhof@finnentrop.de.

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