„Ich habe ihr niemals was angetan“ – Angeklagter äußert sich zu Vorwürfen
Fortsetzungstermin am Landgericht Siegen
- Finnentrop, 10.06.2026
- Blaulicht
- Von Jana Becker
Finnentrop/Siegen. Vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Siegen hat sich der wegen mehreren Verbrechen angeklagte ehemalige Finnentroper am Mittwoch, 10. Juni, den Fragen der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach gestellt.

Dem 43-Jährigen ehemals in der Gemeinde Finnentrop wohnhaften Mann wird Vergewaltigung in mehreren Fällen, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Er soll unter anderem seine Ex-Frau betäubt haben. Nach dem Prozessauftakt am 20. April (LokalPlus berichtete) haben einige Verhandlungstage unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
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Bei dem Fortsetzungstermin gab der Angeklagte nun Einblicke in seinen Lebenslauf. So sei er 1982 in Attendorn geboren und in der Gemeinde Finnentrop aufgewachsen. Nach dem Mauerfall sei der Angeklagte mit seiner Familie nach Sachsen in die Nähe von Görlitz gezogen. 2002 zog die Familie wieder zurück ins Sauerland. Dort lebte sie in Attendorn.
Im selben Jahr habe er seine mittlerweile Ex-Frau kennengelernt, mit der er in der Gemeinde Finnentrop lebte und die 2016 den gemeinsamen Sohn zur Welt brachte. In dem Wohnort habe er gute Kontakte zu der Nachbarschaft gepflegt. Vor allem mit der Jägerschaft habe er sich gut verstanden, da er selbst seit 2010 einen Jagdschein besitze und regelmäßig zur Jagd gegangen sei.

Auch zu den Vorwürfen, die ihm gemacht werden, hat sich der Angeklagte geäußert. So bestreitet er, seiner damalige Ehefrau Drogen verabreicht zu haben. „Ich habe ihr niemals was angetan, meine Frau war mir hoch und heilig“, versichert der Angeklagte vor Gericht. Ein Video, das das beweisen soll, sei falsch verstanden worden. Dort sei lediglich zu sehen, wie er für sich und seine damalige Frau nach Magnesium-Tabletten greift. Die haben die beiden regelmäßig genommen.
Seine eigenen Kapseln habe er heimlich mit Potenzmitteln gestreckt. Deshalb sei auf dem Video auch ein weißes Pulver erkennbar, dass er im Verlauf durch die Nase einnimmt. Denn auch er selbst, beteuerte der Angeklagte mehrfach, habe nie Drogen konsumiert, außer gelegentlich Cannabis und Alkohol.
Die nicht angemeldeten Waffen, die 2025 auf dem Grundstück des Angeklagten gefunden wurden, habe er von einem guten Freund – der Angeklagte nannte ihn seinen „Zieh-Opa“ – aus Sachsen geerbt. Der habe die Waffen selbst nie angemeldet.
Seine Optionen seien also Abgabe und damit Vernichtung der Waffen oder die sichere Verwahrung gewesen. Er habe sich für letzteres entschieden und die Waffen aus seiner Sicht sicher verwahrt. Seine damalige Ehefrau habe auch gewusst, dass er diese Waffen besitze.

Für die Drohungen, die er am Telefon gegenüber seiner Exfrau geäußert haben soll („Ich schieße dir in den Kopf“) und von denen es Tonaufnahmen gibt, habe er sich geschämt. Er habe sich „scheiße ausgedrückt“, was nicht seine Art sei. Außerdem sei er aufgrund von Alkohol nicht mehr klar bei Sinnen gewesen.
Der Angeklagte erzählte außerdem, dass es seiner mittlerweile Ex-Frau immer schlechter gegangen sei. Sie habe sich oft an Tage und Situationen nicht erinnern können und habe irgendwann Angst gehabt, das Haus zu verlassen oder allein zu sein.
Grund für diesen Zustand sollen Missbrauchserlebnisse in der Kindheit gewesen sein, die der Frau regelmäßig wie Flashbacks in Erinnerung gerufen wurden. Das sei so weit gegangen, dass er sie „zum Arzt geschleppt“ habe. „Mir war klar, dass unsere Ehe das nicht aushält, wenn dieses Problem nicht gelöst wird“, erzählte er.
Im weiteren Verlauf der Sitzung verlas der psychiatrische Sachverständige Dr. Brian Blackwell das Gutachten, das er über den Angeklagten erstellt hatte. Insgesamt habe er den Angeklagten dreimal in der JVA in Hagen getroffen. Einige Aussagen des Angeklagten deuten laut dem Sachverständigen auf narzisstische Züge hin. Eine Psychose sei hingegen nicht feststellbar, da der Angeklagte sich doch sehr reflektiert, aber rechthaberisch äußern würde.

In dem Gutachten schilderte der Sachverständiger detailliert die einzelnen Lebensabschnitte des Angeklagten, die sich größtenteils mit dem deckten, was der Angeklagte zuvor berichtet hatte. Das Urteil in diesem Fall soll am 1. Juli verkündet werden.
