Vergewaltigung und mehr: Finnentroper muss sechs Jahre hinter Gitter
Urteilsverkündung am Landgericht Siegen
- Finnentrop, 01.07.2026
- Blaulicht
- Von Jana Becker
Finnentrop/Siegen. Im Fall des wegen mehrerer Straftaten angeklagten ehemaligen Finnentropers ist am Mittwochnachmittag, 1. Juli, das Urteil am Landgericht Siegen verkündet worden.

Der 43-jährige Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung in fünf Fällen, Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung sowie Bedrohung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Strafprozess hatte am 20. April (LokalPlus berichtete) begonnen.
Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, erklärte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach bei der Urteilsverkündung. Zusätzlich muss der Angeklagte die Gerichtskosten tragen.


Der Angeklagte soll seine damalige Ehefrau in dem gemeinsamen Haus in Finnentrop im März und Juli 2023 vergewaltigt haben – während sie schlief oder offensichtlich nicht bei Bewusstsein war und keinerlei Reaktionen zeigte.
In zwei weiteren Vergewaltigungs-Fällen im August 2023 habe sich seine damalige Ehefrau eindeutig gewehrt. Dabei sei völlig klar gewesen, dass sie das nicht will, so die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Von diesen Taten lagen dem Gericht Film- und Tonaufnahmen vor – von Geräten, die der Angeklagte selbst im und um das Haus in Finnentrop angebracht hatte.
Nach der Trennung habe der Angeklagte seine Ex-Frau im April 2024 auf das Grundstück in Finnentrop gelockt, unter dem Vorwand, einen Kaufinteressenten zu treffen. Auch hier habe der Angeklagte versucht, seine Ex-Frau zu vergewaltigen. Die Tat sei im Vorhinein von dem Angeklagten geplant gewesen, denn er hatte den Termin mit dem Kaufinteressenten verschoben, die Fenster im Haus geschlossen, um eine Flucht zu verhindern, und Potenzmittel genommen.

Im Frühsommer 2024 habe der 43-Jährige dann zudem seine neue Freundin vergewaltigt. Des Weiteren gebe es Tonaufnahmen eines Anrufs, bei dem der Angeklagte seiner Ex-Frau drohte.
Das psychologische Gutachten, das im Laufe des Verfahrens von dem psychiatrische Sachverständiger Dr. Brian Blackwell erstellt wurde, habe zudem ergeben, dass der Angeklagte eine narzisstische Störung aufweise. So habe er Geräusche fehlgedeutet, falsche Erinnerungen gehabt und sei der Überzeugung, dass nicht er, sondern seine Ex-Frau psychisch krank sei. Außerdem zeigen sich Ansätze eines Verfolgungswahnes, der sich unter anderem in dem Anbringen von Kameras und Tongeräten äußerte.

Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sein Handeln nicht richtig war, führte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach weiter aus. Er habe die Ablehnung seiner damaligen Ehefrau als Kränkung empfunden und sie mit den Taten erniedrigen und bestrafen wollen. Dadurch habe er sein eigenes Selbstwertgefühl wiederum erhöhen können.
„Deshalb geht von dem Angeklagten eine naheliegende große Gefahr aus”
Die Gefahr, dass der Angeklagte, sollte er wieder eine Partnerin haben, weitere Straftaten dieser Art begehen könnte, sei laut der Vorsitzenden Richterin Elfriede Dreisbach sehr hoch. Und eine neue Partnerin würde der 43-Jährige laut Einschätzung der Richterin ohne Probleme finden, da alle gehörten Zeugen von seinen sehr positiven und charmanten Eigenschaften berichteten. „Deshalb geht von dem Angeklagten eine naheliegende große Gefahr aus“, lautete die Schlussfolgerung Dreisbachs.
Bei der Urteilsfällung habe man dem Angeklagten zu Gunsten gehalten, dass er seine Taten teilweise gestanden habe und im Falle der Bedrohung alkoholisiert gewesen sei. Außerdem wird ihm nicht für alle Taten die volle Schuldfähigkeit zugesprochen, wodurch das Strafmaß für einen Teil der Straftaten gemildert wurde.
