72-jähriger Finnentroper getötet: Mörder zu neun Jahren Haft verurteilt
Urteilsverkündung am Siegener Landgericht
- Kreis Olpe, 04.07.2024
- Blaulicht
- Von Nils Dinkel

Siegen/Finnentrop. Das Urteil im Mordprozess gegen einen 18-Jährigen aus Wenden ist am Donnerstagnachmittag, 4. Juli, gefallen. Wegen des Mordes an einem 72-jährigen Finnentroper ist der Angeklagte schuldig gesprochen worden. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von neun Jahren. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.


Der 18-Jährige griff den Senior am 3. Januar in Finnentrop an, während dieser mit seinem Hund spazieren war. Der Heranwachsende zückte ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser, attackierte das Opfer von hinten und stach 14-mal auf den Mann ein.

Dieser richtete sich noch einmal auf und schleppte sich in Richtung seiner Wohnung, wo ihn Zeugen auf der Kirchstraße entdeckten und Hilfe holten. Auch die Witwe des Mannes eilte zur Einsatzstelle und wechselte noch einige letzte Worte mit ihrem Mann. Der 72-Jährige, der neben seiner Frau auch Kinder und Enkelkinder hinterließ, starb nach erfolgloser Reanimation im Rettungswagen.
Sabine Metz-Horst, die Vorsitzende Richterin der 2. großen Strafkammer, die als Jugendstrafkammer tagte, sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass an der Schuld des Angeklagten nach der Beweisaufnahme keine Zweifel geblieben seien.

Die Richterin führte aus, dass im Jahr 2023 45 Verfahren gegen den Angeklagten eingeleitet worden seien, er bislang aber nicht vorbestraft worden sei. In die Urteilsbegründung sagte sie unter anderem, dass der Verurteilte einen Busfahrer attackiert hatte, ebenso wie einen Radfahrer und einen Zeugen, der diesem helfen wollte.

Nach dem Werteverständnis des Angeklagten habe er die Menschen bestrafen wollen, ebenso wie den 72-jährigen Finnentroper. Zwar glaubte Metz-Horst nicht, dass der Senior den Heranwachsenden rassistisch beleidigt habe. Jedoch müsse es einen Vorfall gegeben haben, der die Werte des 18-Jährigen verletzt und damit die Messerattacke ausgelöst habe.

Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da das Opfer von dem Angriff völlig überrascht worden sei. Mit dem Strafmaß von neun Jahren blieb die Kammer deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte. Grund für diese Festsetzung war das Geständnis des Heranwachsenden, das als strafmildernd gewertet wurde. Pflichtverteidiger Thomas Trapp hatte auf eine Haftstrafe von nicht mehr als zehn Jahren plädiert.
Während des gesamten Prozesses hatte der 18-jährige keinerlei Reue gezeigt, häufig desinteressiert und sehr müde gewirkt. Im laufenden Prozess hatte die Vorsitzende Richterin der Witwe des Getöteten zugesichert, ein gerechtes Urteil finden zu wollen. Die Richterin appellierte an den Angeklagten, an sich zu arbeiten und gegebenenfalls eine Ausbildung im Gefängnis zu machen. Sonst werde er immer wieder im Gefängnis landen.
