Digitaler Nachweis über die Corona-Booster-Impfung nicht möglich?

Apotheker erklärt Hintergründe


  • Kreis Olpe, 23.09.2022
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  • Von Kerstin Sauer
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Kreis Olpe. Die Möglichkeit, sich eine Corona-Booster-Impfung zu holen, besteht schon seit Monaten. Seit rund zwei Wochen steht dafür ein neuer Biontec-Impfstoff zur Verfügung. Doch was, wenn über diesen kein Impf-Zertifikat ausgestellt werden kann? Davon hat ein aufgebrachter LokalPlus-Leser bei seinem Anruf in der Redaktion berichtet.


Der Leser ist sauer. Gerade hat er sich zum vierten Mal impfen lassen und wollte sich in der heimischen Apotheke das digitale Impf-Zertifikat ausstellen lassen. Ohne Erfolg: „Ich war in zwei Apotheken, in beiden sagte man mir dasselbe: Für den neuen Impfstoff können keine Zertifikate ausgestellt werden“, berichtete der Leser aufgebracht.

Technische Voraussetzungen fehlen

Soll heißen: Rein technisch gesehen scheint es nicht möglich zu sein, für das digitale Zertifikat den neuen Impfstoff auszuwählen. Ulf Ullenboom, Inhaber der Olper Apotheke am Markt und Sprecher der Apothekerschaft im Kreis Olpe, bestätigt das. Und sucht nach einer möglichen Erklärung: „Es handelt sich hier um ein europaweites Zertifikat. Es ist ein Versäumnis, dass der Impfstoff auf Europa-Ebene noch nicht eingetragen ist.“

Aber, so betont Ullenboom: „Der Impfling hat einen Anspruch auf das Zertifikat. Vor allem, wenn er den Nachweis für eine Reise oder ähnliches dringend braucht.“

„Alten“ Impfstoff dokumentieren

Daher schlägt der Apotheker seinen Kollegen vor, einen digitalen Nachweis über das „alte“ Biontec-Präparat auszustellen. Denn: „Das Zertifikat belegt nur, dass die vierte Impfung erfolgt ist und nicht, um welchen Impfstoff es sich handelt.“ Ähnlich wie bei den Kinder-Impfungen, vergleicht Ulf Ullenboom: „Dort wurde im digitalen Pass ja auch nur vermerkt, dass das Kind mit Biontec geimpft wurde – und nicht ausdrücklich, dass es die Kinder-Impfung war.“

Er empfiehlt, auch immer sein Impfbuch mitzuführen. „Dort steht ja genau, um welchen Impfstoff es sich handelt.“ Sobald die Apothekerschaft dann auf den neuen Impfstoff zugreifen und ihn digital vermerken kann, können die Kunden ihr Zertifikat löschen und sich ein aktuelles mit dem neuen Impfstoff ausstellen lassen.

Unterscheidung nicht möglich?

Der Apotheker vermutet, dass eine Unterscheidung zwischen den unterschiedlichen Präparaten einer Firma vielleicht nie kommt. „Vielleicht ist eine Differenzierung gar nicht nötig – wichtig für den Impfling ist ja nur zu beweisen, dass er zum vierten Mal geimpft ist. Egal, mit welchem Impfstoff.“

Gleichzeitig weist Ulf Ullenboom auf eine weitere „Krücke“ hin: „In vielen digitalen Impfpässen sind die ersten beiden Impfungen inzwischen als ‚abgelaufen‘ aufgeführt. Das ist ja Unsinn, ein Zertifikat kann nicht ablaufen.“ Daher besteht die Möglichkeit, dass die Kunden sich die Dokumentation der ersten beiden Impfungen neu zertifizieren lassen können. Natürlich nur, wenn der Impfpass vorgelegt wird.

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