Erzbistum benennt Übergangsleitungen für die 21 künftigen Seelsorgeräume

Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“


Andreas Neuser (Mitte), hier während einer Messe im Paderborner Dom. von Benedikt Laame
Andreas Neuser (Mitte), hier während einer Messe im Paderborner Dom. © Benedikt Laame

Kreis Olpe/Paderborn. Das Erzbistum Paderborn geht im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ den nächsten konkreten Schritt: Für die 21 künftigen Seelsorgeräume, die zum 1. Advent 2026 errichtet werden sollen, werden die vorgesehenen Übergangsleitungen benannt.


Sie sollen die Übergangszeit vor Ort koordinieren und die nächsten Entwicklungsschritte gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen gestalten. Übergangsleiter in der künftigen Seelsorgeregion Südsauerland, die die sechs Pastoralen Räume im Kreis Olpe umfasst, soll Pfarrer Andreas Neuser aus Attendorn werden, der Dechant des bisherigen Dekanates Südsauerland ist.

Mit den künftigen Seelsorgeräumen richtet das Erzbistum Paderborn Pastoral und Verwaltung neu aus. Ein Seelsorgeraum ist ein klar umschriebenes Gebiet mit einem eigenen pastoralen Profil. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Seelsorgeraum grundsätzlich einer Pfarrei entsprechen. Geleitet werden soll der Seelsorgeraum künftig von einem Leitungstrio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung – in Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.

Im Erzbistum Paderborn wird es künftig 21 Seelsorgeräume geben. von Erzbistum Paderborn
Im Erzbistum Paderborn wird es künftig 21 Seelsorgeräume geben. © Erzbistum Paderborn

Die Übergangsleitungen ersetzen nicht die bestehenden Verantwortlichkeiten in den Pastoralen Räumen und Gremien. Sie sollen vielmehr vernetzen und koordinieren. Unterstützt werden sie in der operativen Arbeit von einem Team, dem Übergangsrat. Erste Fusionen von Pfarreien sind frühestens ab Januar 2028 vorgesehen.

Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum und einer lokalen Ebene. Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen und finanziellen Rahmen. Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchengemeinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein.

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