Fast jeder Zweite braucht Krankschreibung schon ab ersten Tag

Gesundheits-Reformpaket


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Kreis Olpe. Die Diskussion über eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag sorgt bundesweit für Kritik. Hausärzte warnen vor einer zusätzlichen Belastung der Praxen. Eine Patientenbefragung einer Wendener Hausarztpraxis zeichnet jedoch ein differenzierteres Bild: Von 506 Befragten gaben knapp 50 Prozent an, dass ihr Arbeitgeber bereits heute eine Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verlangt.


Nach Ansicht von Allgemeinmediziner Stefan Spieren zeigt die Umfrage, dass die geplante Regelung für viele Beschäftigte keine Neuerung wäre. Bereits heute könnten Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Deshalb müsse die Debatte stärker zwischen Befürchtungen und der tatsächlichen Versorgungssituation unterscheiden.

Gleichzeitig verweist Spieren darauf, dass sich die Folgen einer gesetzlichen Neuregelung derzeit kaum belastbar abschätzen ließen. Zwar könne es zu zusätzlichen Arztkontakten kommen, ebenso sei aber denkbar, dass manche Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit gingen, um einen Arztbesuch zu vermeiden. Wie stark solche Effekte tatsächlich ausfallen würden, sei bislang nicht bekannt.

Ebenso wenig beachtet wird laut Spieren ein praktischer Mechanismus, der einen Teil der befürchteten Mehrbelastung abfedern könnte: „In medizinisch plausiblen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeit nach gewissenhafter Prüfung rückwirkend bescheinigt werden. Das ersetzt weder die sofortige Krankmeldung beim Arbeitgeber noch macht es eine ärztliche Prüfung entbehrlich“, so der Mediziner.

Vermischung zweier Themen

Kritisch sieht Spieren, der eine Arztpraxis in Wenden und ein digitales Gesundheitszentrum in Olpe betreibt, außerdem die Vermischung zweier unterschiedlicher Themen: der Diskussion um die AU ab dem ersten Krankheitstag und der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Stefan Spieren hat zum Thema Krankschreibung mehr als 500 Patienten befragt. Fast die Hälfte von ihnen benötigt eine Krankschreibung bereits jetzt schon ab dem ersten Tag. von privat
Stefan Spieren hat zum Thema Krankschreibung mehr als 500 Patienten befragt. Fast die Hälfte von ihnen benötigt eine Krankschreibung bereits jetzt schon ab dem ersten Tag. © privat

Beides werde häufig gemeinsam diskutiert, habe jedoch unterschiedliche Auswirkungen auf den Praxisalltag. Die telefonische AU sei insbesondere bei bekannten Patienten mit unkomplizierten Erkrankungen ein pragmatisches Instrument gewesen. In seiner Praxis werde stattdessen seit längerer Zeit eine Videosprechstunde für Krankschreibungen angeboten.

Hoher Verwaltungsaufwand für Praxen

Der eigentliche Verwaltungsaufwand in Hausarztpraxen entstehe nach Ansicht von Spieren ohnehin nicht durch die Krankschreibung selbst. Vielmehr bänden zahlreiche Bescheinigungen für Arbeitgeber, Schulen, Kindergärten, Sportvereine oder Versicherungen wertvolle Arbeitszeit, die dann für Diagnostik und Behandlung fehle.

Nicht der Zeitpunkt einer Krankschreibung sei die entscheidende Frage, sondern der medizinische Nutzen einer verpflichtenden ärztlichen Bescheinigung. „Die AU ist Medizin. Die Bescheinigung ist Verwaltung.“

Hintergrund:

Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt. Das Reformpaket sieht unter anderem künftig ein verpflichtendes ärztliches Attest (die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vor. Betriebe können davon jedoch über Tarif- oder Betriebsvereinbarungen abweichen. Darüber hinaus ist das Aus für die Telefon-AU vorgesehen.

Die Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket der Koalition kann wie geplant am Freitag, 10. Juli, stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte Eilanträge dagegen ab. Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstagmittag, 9. Juli, Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und des neuen Heizungsgesetzes abgewiesen.

Abgeordnete von Grünen und Linken eine zu kurze Beratungszeit bemängelt und fanden, man könne die Gesetze deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschieden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück.

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