Florian Müller: Kommunen bei Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen

Union will Baurecht zu Flüchtlingsunterbringung vereinfachen


Florian Müller betont: Die Kommunen brauchen Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. von Büro Florian Müller
Florian Müller betont: Die Kommunen brauchen Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. © Büro Florian Müller

Kreis Olpe. Deutschland hat im Jahr 2022 mehr als eine Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Hinzukommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Im Kreis Olpe befinden sich aktuell 1.499 anerkannte Flüchtlinge. Die Kommunen, so Florian Müller (MdB), müssten bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend unterstützt werden.


„Kommunen kommen an die Grenzen der Kapazitäten für die Unterbringung und die soziale Infrastruktur. Auch der ohnehin schon hohe Bedarf an Kita- und Schulplätzen wächst weiter stetig“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU). Er steht in engem Austausch mit den Bürgermeistern im Kreis Olpe und nahm kürzlich auch am Kommunalgipfel der Unionsfraktion in Berlin teil. Auch Lennestadts Bürgermeister Tobias Puspas folgte der Einladung zum Austausch über Asyl- und Flüchtlingspolitik in die Hauptstadt.

Räumliche Kapazitäten erhöhen

Damit die schulische Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen weiterhin gelingt, müssten die Kommunen kurzfristig auch bei der Erhöhung ihrer räumlichen Kapazitäten unterstützt werden. „Hierzu bedarf es ebenfalls flexibler Sonderregelungen für bauliche Genehmigungsverfahren von vorübergehend bzw. dauerhaft nutzbaren Gebäuden“, erklärt der Unionsabgeordnete.

Um schneller und unbürokratisch Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, wurden ab 2014 Sonderregelungen im Baurecht eingeführt. Danach wird den Kommunen ermöglicht, für bis zu drei Jahre mobile Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbewerber zu errichten oder deren Bau auch in Gewerbegebieten zu erleichtern. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet - bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Genehmigungen erteilt sein.

Sonderregelungen müssen verlängert werden

Florian Müller weiß aus vielen Gesprächen: „Die Ampel lässt offen, ob sie diese wichtige Regelung verlängern will. Das nimmt den Kommunen Planungssicherheit. Damit die Kommunen die anhaltenden, großen Herausforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden meistern können, müssen wir die Befristungsregelung verlängern.“

Die Unionsfraktion will daher die Vorschriften bis zum 31. Dezember 2027 verlängern „Die Kommunen brauchen flexible Sonderregelungen, um den kurzfristigen Ausbau der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten, Schulen und Obdachlosenheime zu schaffen“, so Florian Müller.

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