Komplexere Fälle und neue Betrugsmaschen bewegen den Kreis Olpe

Verbraucherzentrale Lennestadt zieht Bilanz


  • Kreis Olpe, 29.05.2026
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  • Von Nils Dinkel
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Maren Thomassohn und Dirk Mobers von der Verbraucherzentrale NRW am Standort in Altenhundem. von Verbraucherzentrale NRW
Maren Thomassohn und Dirk Mobers von der Verbraucherzentrale NRW am Standort in Altenhundem. © Verbraucherzentrale NRW

Altenhundem. Die Verbraucherzentrale in Lennestadt blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2025 zurück. „Die Probleme und Anliegen der Verbraucher werden zunehmend komplexer“, sagte Maren Thomassohn, Leiterin der Beratungsstelle Lennestadt, bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Freitag, 29. Mai.


Gesetzliche Regelungen und digitale Entwicklungen erforderten immer häufiger eine individuelle rechtliche Bewertung und ein hohes Maß an Fachwissen.

Besonders deutlich werde dies im Online-Handel. Laut einer Umfrage des Verbraucherverbands hatten 78 Prozent der Menschen Probleme beim Einkauf im Internet – etwa wegen langer Lieferzeiten, mangelhafter Produkte oder falsch gelieferter Waren. Immer häufiger müssten Verbraucher zudem feststellen, dass der beworbene Käuferschutz von Zahlungsdienstleistern wie PayPal in vielen Fällen nicht greife.

„Wir setzen deshalb verstärkt auf präventive Verbraucherinformationen im digitalen Raum“, erklärte Thomassohn. Die Verbraucherzentrale wolle bestehende Schutzlücken sichtbar machen und Verbraucher frühzeitig auf Risiken hinweisen.

KI erreicht Verbraucherzentrale

Auch künstliche Intelligenz spielt laut Thomassohn inzwischen eine große Rolle in der Beratungsarbeit. Viele schriftliche Anfragen würden mittlerweile KI-generiert eingereicht.

Dabei zeige sich häufig, dass Verbraucher mit falschen rechtlichen Vorstellungen in die Beratung kämen, weil sie sich zuvor auf KI-generierte Antworten verlassen hätten. „Wir müssen die Menschen dann oft auf den Boden der Tatsachen zurückholen“, sagte Thomassohn. Gleichzeitig prüfe die Verbraucherzentrale selbst, wie KI künftig organisatorisch sinnvoll eingesetzt werden könne.

Symbolfoto. von pixabay.com
Symbolfoto. © pixabay.com

Zu den häufigsten Problemen des vergangenen Jahres gehörten fehlerhafte Retouren im Online-Handel. Immer wieder berichteten Verbraucher, dass sie statt teurer Elektronikprodukte wertlose Artikel erhalten hätten – etwa Shampoo statt eines Smartphones.

Smartphone bestellt, Shampoo geliefert

Reklamierten sie dies beim Händler, werde ihnen vorgeworfen, nicht die ursprünglich bestellte Ware zurückgesandt zu haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, insbesondere bei hochpreisigen Bestellungen, das Öffnen des Pakets per Video zu dokumentieren.

Zunehmend kritisch sieht die Verbraucherzentrale zudem sogenannte Formularhilfedienstleister. Diese Webseiten treten häufig im Design offizieller Stellen wie der Schufa, der Deutschen Rentenversicherung oder der Deutschen Post auf.

Allerdings verlangen diese Geld für Dienstleistungen, die Verbraucher eigentlich direkt und kostenlos bei den Originalanbietern erledigen könnten. Viele Betroffene bemerkten erst mit Erhalt der Rechnung, dass sie einen kostenpflichtigen Dienst abgeschlossen hätten. „Wenn Verbraucher unsicher sind, sollten sie immer einen Blick ins Impressum werfen“, rät Thomassohn.

Ärger mit privaten „Knöllchen“

Ein weiteres Dauerthema sind private „Knöllchen“ auf Supermarktparkplätzen. Immer mehr Parkflächen würden von externen Firmen überwacht, die bei angeblichen Verstößen hohe Vertragsstrafen verlangen. In einem besonders kuriosen Fall erhielt eine Autofahrerin eine Zahlungsaufforderung, obwohl sie lediglich auf dem Parkplatz gewendet hatte. Die Verbraucherzentrale wehrte sich erfolgreich gegen die Forderung.

Regelmäßig beschäftigen die Beratungsstelle außerdem Zeitschriften-Abofallen. „In den allermeisten Fällen können wir diese Forderungen erfolgreich abwehren“, so Thomassohn.

Auch der Glasfaserausbau sorgt weiterhin für Beschwerden. Verbraucher berichteten von aufdringlichen Haustürgeschäften, verwirrenden Vertragsbedingungen und jahrelangen Verzögerungen beim Ausbau.

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Symbolfoto. © pixabay.de

Hoffnung macht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: Demnach beginnt die 24-monatige Vertragslaufzeit mit Vertragsabschluss – und nicht erst mit dem tatsächlichen Ausbau. Dadurch können viele Betroffene ihre Verträge nun kündigen, obwohl der Anschluss gar nicht gelegt wurde.

Im Energiebereich kämpften viele Verbraucher 2025 mit hohen Nachzahlungen für Strom und Gas. Ursache seien häufig geschätzte Verbrauchswerte und jahrelang zu niedrige Abschläge. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb dringend, Zählerstände regelmäßig selbst abzulesen und an den Anbieter zu übermitteln.

Besonders problematisch bleiben zudem sogenannte aufgedrängte Energieverträge. Dabei geben sich Vertreter an der Haustür häufig als Mitarbeiter des bisherigen Energieversorgers aus und erschleichen sich sensible Daten wie Zählernummern. Mit diesen Informationen werden anschließend unerwünschte Vertragswechsel durchgeführt.

3.319 Verbraucheranliegen bearbeitet

Neben der individuellen Beratung verwies Thomassohn auch auf gerichtliche Erfolge der Verbraucherzentralen. So erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel von Amazon für unwirksam. Zudem entschied das Landgericht München, dass die Einführung von Werbung bei Prime Video für Bestandskunden ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig sei.

Insgesamt kümmerte sich die Verbraucherzentrale um 3.319 Anliegen. 1.330 davon waren Rechtsberatungen und -vertretungen. Die gefragtesten Beratungsinhalte waren Alltagsverträge und Reklamationen (35 Prozent), Energie (32 Prozent), Kredit- und Finanzprobleme (20 Prozent), Mietrecht (8 Prozent) sowie digitale Welt (4 Prozent).

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