Kreissportgericht verhängt drastische Strafe nach Spielabbruch

Novum im Kreis Olpe


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Kreis Olpe. Die heftigen Szenen der Kreisliga-Partie zwischen Finnentrop II und SSV Elspe II haben am Donnerstagabend, 12. Dezember, erneut das Kreissportgericht beschäftigt. Die Partie war kurz vor Spielende abgebrochen worden, weil ein Spieler des SSV Elspe II einem Finnentroper Spieler gegen den Kopf getreten hatte. Das verhängte Urteil ist ein Novum im Kreis Olpe: Eine solche Strafe hat es bislang noch nicht gegeben. Als Verlierer gehen allerdings beide Mannschaften vom Platz.


Am 28. Oktober war die Partie auf dem Sportplatz an der Gutenbergstraße in Finnentrop gegen 14.20 Uhr eskaliert. Nun verantwortete sich der Spieler vor dem Kreissportgericht, dem neben Richter David Hippenstiel auch Rüdiger Doblun und Marko Kosanke angehörten.

Richter Hippenstiel sagte im Gespräch mit LokalPlus, dass solch brutale Szenen weder auf dem Fußballplatz noch in der Gesellschaft einen Platz hätten und scharf sanktioniert werden müssten. Dementsprechend hart sei das Urteil ausgefallen.

„Solche Tritte können schwerwiegende Folgen haben“, erklärte David Hippenstiel. Der attackierte Spieler habe eine Woche im Krankenhaus gelegen und sei eine weitere Woche arbeitsunfähig gewesen. Das sei ein strafstärkendes Argument gewesen.

Tat im Affekt

Der Spieler des SSV Elspe II, der dem des FC Finnentrop II den Tritt verpasste, habe während der Verhandlung angegeben, dass er sich seine Tat nicht erklären könne und im Affekt gehandelt habe. Außerdem habe er um Entschuldigung gebeten. „Das hat das Gericht strafmildernd berücksichtigt“, so Hippenspiel.

Der Richter sagte, dass eine Sperre von bis zu acht Jahren möglich gewesen wäre. Am Ende verhängte das Kreissportgericht eine Sperre von drei Jahren. Da sich der Spieler geständig zeigte, hörten sich Doblun, Konsanke und Hippenstiel lediglich zwei Zeugen an. Ein weiterer äußerte sich schriftlich.

Außerdem musste das Gericht um David Hippenstiel eine Spielwertung am Schreibtisch vornehmen, weil das Spiel beim Stand von 3:3 abgebrochen werden musste.

Beide Mannschaften verlieren 0:2

„Das Spiel wird für beide Vereine mit 0:2 als verloren gewertet. Zudem werden beide Vereine mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro belegt“, so Richter David Hippenstiel. Beide Vereine seien bislang nicht negativ in Erscheinung getreten. Beim Nachtatverhalten hätten beide Clubs beschwichtigend eingegriffen, vor Ort beruhigt und bei der Aufklärung mitgewirkt. Daher sei die Geldstrafe verhältnismäßig gering ausgefallen.

Zudem verhandelte das Kreissportgericht noch eine vermeintliche Tätlichkeit eines anderen Spielers. Dieser erhielt einen Freispruch. Der Prozess dauerte etwa zweieinviertel Stunden. Im schriftlichen Verfahren waren bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung erste Urteile gefällt worden (LokalPlus berichtete).

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