Mehr Netto im Monat: Lohnsteuer-Freibeträge für 2025 beantragen

Finanzamt Olpe gibt Tipps


Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. von Nils Dinkel
Das Gebäude des Finanzamtes Olpe. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie. Ab sofort können die Lohnsteuer-Freibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden.


Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Brutto-Einkommen übrigbleibt.

„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagt Stefanie Dißmann, Leiterin des Finanzamts Olpe. „Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Netto-Einkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuerklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“

Ermäßigungsantrag stellen

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann einfach, papierlos und komplett elektronisch über ELSTER an das Finanzamt Olpe gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.

Mit einem Antrag können Freibeträge für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Bestehende Freibeträge können im Nachhinein angepasst werden. Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Neben der Steuerklasse werden der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt. Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag bis spätestens zum 30. November gestellt werden. Weitere Informationen zum Lohnsteuerabzug sind unter www.finanzamt.nrw.de jederzeit nachlesbar.

Weitere Änderung

Ab sofort kann mit dem neuen Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ nicht nur ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt, sondern auch ein Wechsel der Steuerklasse von IV / IV zu III / V beantragt werden. Hierzu ist der Hauptvordruck und die neue „Anlage Steuerklassenwechsel“ auszufüllen.

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