Stärkungspaket des Landes auch für den Kreis Olpe

Über 500.000 Euro


Symbolfoto. von Pixabay.com
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Düsseldorf/Kreis Olpe. Die Entlastungspakete des Bundes haben in den vergangenen Monaten Entlastungen geschaffen. Bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand aber eine Lücke, die das Land NRW jetzt schließt.


Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Gregor Kaiser (B90/Die Grünen): „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in unserem Land auch eine soziale Krise ausgelöst. Steigende Energie- und Lebensmittelkosten belasten von Armut betroffene Menschen besonders. Auch die vielfältige soziale Infrastruktur wie Beratungsstellen, Sozialkaufhäuser oder Wärme-/Kältebusse leidet unter den gestiegenen Kosten und damit verbundenen eingeschränkten Angeboten.“

Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stelle das Land Nordrhein-Westfalen jetzt dem Kreis Olpe (103.344 Euro) und seinen Kommunen (Attendorn 80.955 Euro, Drolshagen 27.468 Euro, Finnentrop 49.644 Euro, Kirchhundem 32.256 Euro, Lennestadt 94.626 Euro, Olpe 82.404 Euro, Wenden 39.879 Euro) insgesamt über 510.000 Euro zur Verfügung, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern.

Einsatz in eigener Zuständigkeit

Die schwarz-grüne Landesregierung ermögliche den Kommunen so auch, Einzelfallhilfen für Bürger zu finanzieren. „Mit den Stärkungspakt-Mitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren unterstützt werden. Nur ein starkes soziales Netz trägt uns durch diese unsichere Zeit, das Land NRW leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die Kommunen können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden“, so Gregor Kaiser.

Hintergrund

Die Mittel des „Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut“ werden über eine Billigkeitsrichtlinie an die Kommunen ausgezahlt und können ganz oder teilweise an die Einrichtungen weitergeleitet werden. Für das Land NRW stehen hierfür rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders von Armut betroffene Kommunen werden besonders unterstützt: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbezieher je Kommune.

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