Unscheinbar, aber unverzichtbar: Was ist die Aufgabe der Wahlhelfer?
Vorbereitung auf die Bundestagswahl
- Kreis Olpe, 20.11.2024
- Politik
- Von Jana Becker
Kreis Olpe. Der vorläufige Termin steht: Am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Damit die Bundestagswahl reibungslos ablaufen kann, braucht es viele helfende Hände, auch hier in den Kommunen des Kreises Olpe.
Deshalb werden aktuell Wahlhelfer gesucht, die den Ablauf der Wahl ehrenamtlich unterstützen. Die Gemeinde Finnentrop zum Beispiel hat 19 Wahllokale. In jedem Wahllokal müssen am Wahltag insgesamt sechs Personen dafür sorgen, dass die Wahl reibungslos abläuft. Alleine in Finnentrop werden also 114 Wahlhelfer benötigt, erklärt Christof Sprenger. Er ist der Bereichsleiter des Amts für zentrale Dienste der Gemeinde Finnentrop und damit auch für die Wahl zuständig.
Wahlhelfer sind für den korrekten Ablauf der Wahl in ihrem jeweiligen Wahllokal zuständig. So überprüfen sie die Wahlberechtigungen und Wahlscheine der Wähler, verteilen die Stimmzettel und werten diese nach der Wahl aus.
„Der Wahltag beginnt für die Wahlhelfer um 7.30 Uhr mit den Vorbereitungen. Um 8 Uhr öffnen die Lokale und um 18 Uhr wird die Wahl beendet, dann beginnt die Auszählung“, so Christof Sprenger.
Die Wahlhelfer können nach Absprache während der Wahl in Schichten arbeiten, sodass nicht alle den ganzen Tag vor Ort sein müssen. Erst bei der Auswertung der Stimmzettel ab 18 Uhr ist das notwendig.
Wer Wahlhelfer werden möchte, kann sich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde als Wahlhelfer melden. Die Voraussetzung ist, dass der Wahlhelfer selbst wahlberechtigt ist – also die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem sollte die Person seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune leben. Vorkenntnisse sind jedoch nicht notwendig.
„Tendenziell gestaltet sich die Suche nach Wahlhelfern jedes Jahr etwas schwieriger. Die Briefwahl wird immer beliebter. Dann haben die Wahlberechtigten sonntags keine Verpflichtungen mehr und viele wollen dann auch nicht im Wahllokal stehen und helfen“, berichtet Christof Sprenger.
Dabei wird die Arbeit der Wahlhelfer sogar mit einem sogenannten „Erfrischungsgeld“ gewürdigt. Für bundesweite Wahlen ist die Höhe dieses Geldes über die Bundeswahlordnung festgelegt. Die besagt, dass Wahlhelfer je nach Tätigkeit zwischen 25 und 35 Euro bekommen.
Im Kreis Olpe gibt es sogar etwas mehr Geld. „Die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden im Kreis Olpe haben sich einvernehmlich darauf verständigt, allen Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro zu zahlen“, erklärt Christof Sprenger.
Damit Wahlen in einer Demokratie unabhängig von der staatlichen Verwaltung stattfinden können, sind Wahlhelfer unabdingbar – nicht nur in Finnentrop. Auch in den anderen Kommunen des Kreises Olpe werden Wahlhelfer gebraucht.
Sollten sich nicht ausreichend freiwillige Wahlhelfer finden, können diese deshalb auch von der Gemeinde oder Stadt einberufen werden. Kritisch sei die Situation aber noch nicht. Aber aufgrund der vorgezogenen Wahl haben die Ämter nicht so viel Zeit wie sonst, so Christof Sprenger. „Wir stehen bei der Suche nach Wahlhelfern ganz am Anfang. Trotzdem drängt die Zeit wegen der verkürzten Fristen.“