Zu heiß zum Lernen: Hitzefrei für viele Schüler im Kreis Olpe

Kein Nachmittagsunterricht


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Symbolfoto Hitzefrei von Pixabay.com
Symbolfoto Hitzefrei © Pixabay.com

Kreis Olpe. Die Temperaturen klettern immer weiter nach oben – und bei vielen sinken damit die Konzentration und das Wohlbefinden. Wegen extremer Hitze endet für zahlreiche Schülerinnen und Schüler im Kreis Olpe der Unterricht früher als sonst. LokalPlus hat stichprobenartig nachgefragt, für welche Regelungen sich die Schulen entschieden haben.


In Olpe haben sich das Städtische Gymnasium und die St.-Franziskus-Schule abgesprochen, um eine einheitliche Regelung beim Umgang mit den hohen Temperaturen zu gewährleisten. „Wir informieren darüber, dass an der St.-Franziskus-Schule aufgrund der Hitze bis einschließlich Freitag dieser Woche der Nachmittagsunterricht sowie die AGs für die Klassen 5 bis10 ausfallen. Diese Regelung erfolgt in Absprache mit dem SGO“, heißt es auf der Website der St.-Franziskus-Schule.

Blick aufs Thermometer

An der Gesamtschule Wenden wird anhand der gemessenen Temperaturen entschieden, ob der Nachmittagsunterricht stattfindet. „Wir gehen aber davon aus, dass wir auch heute den Nachmittagsunterricht verkürzen werden“, sagt Schulleiterin Svenja Hillmann am Mittwoch, 24. Juni.

Das Angebot für die Schüler, bereits früher nach Hause zu gehen, gelte ab der 5. Stunde. Spätestens nach der 6. Stunde fahre dann regulär der Bus für alle Schüler mit längerem Schulweg. Für die Oberstufe gebe es außerdem die Möglichkeit, Unterricht vorzuverlegen oder digital zu gestalten, ergänzt Hillmann.

Symbolfoto. von pixabay.com
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Die St.-Ursula-Realschule in Attendorn gab Anfang der Woche auf ihrer Website bekannt: „Von Dienstag, 23. Juni, bis Freitag, 26. Juni, endet der Unterricht für alle Klassen nach der 4. Schulstunde (11.15 Uhr).“ Diese Entscheidung sei in Absprache mit den Attendorner Schulen getroffen worden. Die Kinder, die nach dem Unterricht die Übermittags-Betreuung besuchen, können im Bedarfsfall bis 15.05 Uhr dort bleiben.

Schriftliche Erklärung der Eltern

Die Sekundarschule Hundem-Lenne bietet den Eltern an, ihre Kinder ab der 3. Stunde vom Unterricht abzumelden. Am Standort in Meggen wäre das ab 11 Uhr, in Kirchhundem ab 10.35 Uhr. „Wichtig: Eine Entlassung nach der 3. Stunde ist nur möglich, wenn uns eine entsprechende schriftliche Erklärung von Ihnen vorliegt“, heißt es im Elternbrief.

Auch an der Bigge-Lenne Gesamtschule Finnentrop gibt es Hitzefrei – der Nachmittagsunterricht fällt am Mittwoch und Donnerstag, 24. und 25. Juni, aus. Nach Anmeldung im Sekretariat (jeweils bis 9 Uhr) können Kinder der Klassen 5 und 6 im Zeitraum von 13.05 bis 15.10 Uhr betreut werden.

Kurzunterricht in Oberstufe

Ganz aktuell hat das Schulministerium am Mittwoch, 24. Juni, entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen.

Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Dabei kann die Dauer der Unterrichtsstunden verkürzt werden, beispielsweise auf 30 Minuten bei Beibehaltung des regulären Stundenplans.

Auf diese Weise können die Unterrichtsfächer eines Tages weiterhin erteilt werden, während gleichzeitig die Unterrichtsdauer verkürzt und so die Belastung durch die Hitze reduziert wird. Zudem kann auch Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II Hitzefrei am Nachmittag erteilt werden.

Allgemeine Regelung

Generell gilt in NRW folgende Regelung laut Runderlass des Schulministeriums von 2015:

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.

Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei (Ausnahme gilt ab 24. Juni bis Schuljahresende). Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.

Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

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