Anmeldung der Lernanfänger an den Lennestädter Grundschulen

Für das Schuljahr 2023/2024


Symbolfoto. von pixabay.com
Symbolfoto. © pixabay.com

Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind, werden am 1. August 2023 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden.


Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist.

Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2017 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.

Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Neben einer Betreuung bis 13 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung.

Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:
  • Grundschule Grevenbrück: 24., 26. und 31. Oktober
  • Grundschulverbund Elspe-Oedingen: 24. bis 28. Oktober
  • Grundschule Saalhausen: 17. Oktober 8 bis 14 Uhr, 19. Oktober 9 bis 14 Uhr
  • Grundschulverbund Meggen-Maumke: 26. September 8 bis 13 Uhr, 28. September 8 bis 13 Uhr, 29. September 8 bis 15 Uhr
  • Grundschulverbund Altenhundem-Bilstein: 3. bis 10. November 8 bis 11.30 Uhr


Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.

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