Sexueller Kindesmissbrauch: Lennestädter fechtet Urteil erneut an

Revision eingelegt


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Das Landgericht in Siegen. von Nils Dinkel
Das Landgericht in Siegen. © Nils Dinkel

Lennestadt. Ein am Montag, 5. September, wegen Missbrauchs und Vergewaltigung einer 13-Jährigen verurteilter Lennestädter hat Rechtsmittel gegen das Urteil in zweiter Instanz eingelegt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Siegen auf LokalPlus-Anfrage. Über die Revision wird am Oberlandesgericht in Hamm entschieden.


Der 44-Jährige war von der kleinen Strafkammer am Landgericht Siegen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen, einer davon in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Lennestädter gegen den Willen seiner damals 13-jährigen Stieftochter gehandelt hat.

Am Siegener Landgericht forderte die Verteidigung eine zweijährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Die Nebenklage plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten; die Staatsanwaltschaft für zwei Jahre und zwei Monate.

Erstes Urteil im Januar

Gegen das im Januar gefällte erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Olpe hatten sowohl Staatswaltschaft als auch der Verurteilte Berufung eingelegt. Hier war der Angeklagte zu einem zweijährigen Freiheitsentzug verurteilt worden.

Der 44-Jährige gab zu, seine damals 13-jährige Stieftochter im Brust- und Schambereich berührt zu haben. Allerdings sagte er, dass sich die Handlungen anders abgespielt hätten als ihm vorgeworfen werde.

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