Vorschlagsliste für Schöffen aus Lennestadt im Rathaus einsehbar

Einspruch möglich


  • Lennestadt, 11.04.2023
  • Verschiedenes , Politik , Blaulicht
Das Rathaus der Stadt Lennestadt in Altenhundem. von Amy Gödde
Das Rathaus der Stadt Lennestadt in Altenhundem. © Amy Gödde

Lennestadt. Die Vorschlagsliste der Stadt Lennestadt für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Siegen und die Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Siegen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 ist kürzlich in der vergangenen Ratssitzung beschlossen worden.


Die Vorschlagsliste ist in der Zeit von Montag, 17. April, bis einschließlich Freitag, 21. April, zu jedermanns Einsicht im Aushangkasten im Foyer des Rathauses der Stadt Lennestadt während der Dienststunden aufgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeister der Stadt Lennestadt, Zimmer 117, während der Dienstzeit Einspruch eingelegt werden.

Dieser darf ausschließlich damit begründet sein, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Artikel teilen: