Grundsteuer: Bürger in Nordrhein-Westfalen geben Erklärungen ab

Abgabefrist endet bald


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Symbolfoto. von Nils Dinkel
Symbolfoto. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Nicht einmal die Hälfte der Bewohner des Kreises Olpe haben die Erklärungen abgegeben – obwohl die Abgabefrist bald endet.


Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.

„Im Finanzamt Olpe wurden bisher 23.300 Erklärungen abgegeben, rund 41 Prozent“, erklärt Martin Wiggen, Leiter des Finanzamts Olpe. „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Grundsteuermessbescheid

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer.

Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so der Leiter des Finanzamts Olpe.

„Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“

FAQ beantwortet viele Fragen

Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden.

Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Olpe unter Tel.: 0 27 61/9 63- 19 59 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft Ihnen gerne weiter“, so Martin Wiggen.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem unterstützt ELSTER mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung:
  • Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
  • Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
  • Grundsteuer-Hotline unter 0 27 61/9 63 19 59 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de


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