Amtsgericht Olpe: Unbelehrbarer Wiederholungstäter zu Haftstrafe verurteilt

Ausfallender Mann mehrfach ohne Fahrerlaubnis unterwegs


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Das Amtsgericht Olpe. von privat
Das Amtsgericht Olpe. © privat

Drolshagen/Olpe. Wegen mehrerer Straftatbestände ist ein Mann aus Niederkassel am Dienstag, 18. Januar, am Olper Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der 30-Jährige wird die Zeit in einer Justizvollzugsanstalt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Haftpflichtversicherung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verbringen müssen.


Die Taten ereigneten sich am Donnerstagvormittag, 18. März 2021, in Drolshagen. Der 30-jährige Mann verließ mit seiner damals in Drolshagen wohnenden Freundin gemeinsam mit zwei Hunden das Haus. Sie stiegen in ihr - wie sich später herausstellen sollte - nicht haftpflichtversicherte Auto ein. Während der Mann ohne Führerschein losfuhr, saß seine Freundin auf dem Beifahrersitz.

Dass die Fahrt bereits nach wenigen hundert Metern auf dem Parkplatz des Stadtbades Drolshagen endete, war folgendem Umstand geschuldet: der 30-jährige hatte sich, obwohl er schon über einen längeren Zeitraum bei seiner Freundin wohnte, nicht umgemeldet. Dieser „Scheinwohnsitz“ war sowohl Nachbarn als auch dem Vermieter negativ aufgestoßen. Ein Polizist hatte ihm deswegen mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.

Polizist bemerkt Fahrerwechsel

Dieser Polizist wurde an jenem Vormittag von den Nachbarn informiert, dass sich der 30-Jährige wieder bei seiner Freundin sei. Durch das Schreiben der Anzeige wusste er auch, dass der Niederkasseler keinen Führerschein besitzt. Als das Paar dann losfuhr, fuhr der Polizeibeamte hinterher und animierte die beiden zum Anhalten.

Das tat das Paar auch und vollzog noch zügig einen „Sitztausch“. Als der Beamte das Paar mit der Situation konfrontieren wollte, wurde der Mann ausfallend. Er stieg aus dem Wagen, stieß den Polizisten mit beiden Händen vor die Brust und baute sich drohend vor ihm auf.

„Was willst du, du Pisser?“

Dann folgte eine Schimpftirade mit Sprüchen wie „Was willst du, du Pisser?“ und „Du sollst abhauen, du Fettsack“. Wegen der aufgeheizten Stimmung entschied sich der Beamte, sich in den Streifenwagen zurückzuziehen und Verstärkung anzufordern. Insgesamt sieben Unterstützungskräfte aus Olpe kamen hinzu.

Nachdem diese eingetroffen waren, konnte sich der Mann aus Niederkassel zunächst nicht beruhigen. Neben „Eierkopf“ und „Nichtsnutz“ fielen laut Zeugenaussagen auch Wörter wie „Gargamel“ und „H*r*ns*hn“. Die Freundin, die inzwischen seine Verlobte ist, sagte nicht aus und machte von ihrem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch.

Keine günstige Prognose

Staatsanwalt Rainer Hoppmann stellte in seinem Plädoyer fest, dass die Aussagen der Polizeibeamten vollkommen glaubhaft seien. Das Verhalten des 30-Jährigen sei zu bestrafen. In diesem Fall sei der Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten besonders schwer gewesen.

Zudem sei der Angeklagte bereits viermal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, zuletzt am 16. März 2021. „An so etwas kann ich mich in meiner gesamten Laufbahn nicht erinnern“, gab Hoppmann zu Protokoll. Er sehe keine günstige Prognose. Deshalb plädiere er für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Staatsanwalt und Richter einer Meinung

Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung lag beim Angeklagten selbst. Er habe ein Anti-Aggressionstraining begonnen und möchte nun seine MPU machen, sagte er. Ohne ihn würde seine Firma mit fünf Arbeitern „den Bach runtergehen“. Er sei auf dem Weg der Besserung und hoffe noch einmal auf Vertrauen.

Dieser Bitte kam Richter Richard Sondermann nicht nach und verurteilte den Unternehmer, wie vom Staatsanwalt beantragt, zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. „Es kann nicht hingenommen werden, dass Polizeibeamte so angegangen werden.“ Auch die Einstellung des Unternehmers „Die können mir eh nichts. Ich kann trotzdem ohne Führerschein fahren.“ sei nicht zu akzeptieren. Für eine Bewährungsstrafe lägen keine besonderen Umstände vor.

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