Polizei warnt vor Anrufen falscher Polizeibeamter

Keine Auskunft geben


Senioren die bei einem Anruf falscher Polizeibeamter Auskünfte über ihr Vermögen erteilen sollen, sollten einfach auflegen und den Anruf der Polizei melden.   von Pixabay.com
Senioren die bei einem Anruf falscher Polizeibeamter Auskünfte über ihr Vermögen erteilen sollen, sollten einfach auflegen und den Anruf der Polizei melden.   © Pixabay.com

Wenden/ Drolshagen. Unbekannte haben erneut vorwiegend ältere Personen aus Drolshagen und Wenden angerufen und sich als vermeintliche Polizeibeamte ausgegeben.


Sie erklärten den Betroffenen, dass es verschiedene Straftatbestände in der Nachbarschaft gegeben habe und erkundigten sich auf diese Weise über Wert- und Vermögensgegenstände. In den sieben angezeigten Fällen kam es zu keinem Schaden. Die Angerufenen legten alle auf.

Die Betrüger gehen bei dieser Masche immer ähnlich vor: Meistens geben sie sich als örtliche Polizeibeamte, häufig auch unter Nennung eines Namens eines Beamten aus der zuständigen Behörde, aus. Sie versuchen unter einem Vorwand (beispielsweise einer angeblichen Einbruchsserie), Auskünfte über das Vermögen der Angerufenen zu erlangen und diese dazu zu bringen, ihnen Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände sicherheitshalber zu übergeben.

Polizei fragt nie nach Vermögen und Kontodaten

Dabei rufen sie gezielt Senioren an, deren Nummern sie beispielsweise aus Telefonbüchern herausgesucht haben. Dort wählen sie vorab gezielt die Vornamen heraus, die auf ein höheres Lebensalter schließen lassen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Polizeibeamte niemals anrufen, um Auskünfte über Vermögen oder Wertgegenstände zu erfragen oder dieses sicherzustellen.

Erhalten Betroffene einen solchen Anruf, sollten sie keine Informationen herausgeben und auflegen. Auch persönliche Daten, wie zum Beispiel Kontodaten, sollten niemals an Unbekannte weitergeben werden – auch nicht, wenn sich diese als Polizeibeamte ausgeben. Wer glaubt, dass ein Trickbetrüger angerufen hat, sollte umgehend die Polizei über den Sachverhalt informieren und Anzeige erstatten.

Artikel teilen: