Staatsanwaltschaft Siegen schließt Ermittlungen zu Frontalzusammenstoß ab

Nach tödlichem Unfall auf der B 236


Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen. von Nils Dinkel
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen. © Nils Dinkel

Lenhausen. Ein Verkehrsunfall am 21. September 2020 auf der B 236 zwischen Lenhausen und Rönkhausen hat zwei Todesopfer gefordert. Fast ein Jahr später sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Siegen zu dem Frontalzusammenstoß beendet, bei dem ein 30-Jähriger mit seinem Pkw einen Roller auf der Gegenfahrbahn erfasst hatte.


Ob Anklage gegen den Unfallverursacher erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, beantwortete Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Nachfrage von LokalPlus nicht. Dazu werde in Kürze abschließend entschieden. Im Anschluss an diese Entscheidung soll mit einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit informiert werden.

Aus dem medizinischen Gutachten sei kein genauer Insulinwert des 30-jährigen Pkw-Fahrers zum Unfallzeitpunkt hervorgegangen. Auszuschließen sei die Theorie eines Zuckerschocks jedoch nicht. Auch die Zeugen des tragischen Unfalls seien befragt worden. „Der zuständige Dezernent wird jetzt eine abschließende Entscheidung treffen“, so Baron von Grotthuss, der keine näheren Details zu den Ermittlungen nennen wollte.

Das medizinische Gutachten war schon vor einigen Wochen bei der Staatsanwaltschaft Siegen eingetroffen. Dem Beschuldigten sei Akteneinsicht eingeräumt worden und er habe über seinen Anwalt Stellung bezogen.

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