Tragischer Unfall auf B 236: Verhandlungstermin verschoben

Verfahrensbeteiligte verhindert


  • Kreis Olpe, 18.01.2022
  • Blaulicht
  • Von Wolfgang Schneider
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Das Amtsgericht Lennestadt in Grevenbrück. von Nils Dinkel
Das Amtsgericht Lennestadt in Grevenbrück. © Nils Dinkel

Rönkhausen/Grevenbrück. Eigentlich sollte am Dienstag, 25. Januar, vor dem Amtsgericht Lennestadt in Grevenbrück der schreckliche Unfall auf der B 236 bei Rönkhausen, bei dem zwei Schülerinnen ums Leben gekommen waren, juristisch aufgearbeitet werden. Daraus wird nichts, denn der geplante Verhandlungstermin ist geplatzt.


Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist der Fahrer eines Ford Pick-Up, der mit seinem Pkw im September 2020 auf die Gegenfahrbahn geraten war und dort das Zweirad der Jugendlichen frontal erfasst hatte. Eine 17-Jährige starb am Unfallort, ihre gleichaltrige Freundin wenige Tage später in einem Krankenhaus.

Weder ein unfallanalytisches Gutachten noch eine medizinische Laboruntersuchung konnten endgültig klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Der Fahrer hatte angegeben, an Diabetes zu leiden. Möglicherweise könnte er unmittelbar vor dem tragischen Unglück einen Zuckerschock erlitten haben.

Neuer Termin im Frühjahr

Die offenen Fragen rund um die Unfallursache sollten am 25. Januar in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Lennestadt geklärt werden. Die Pressesprecherin des Landgerichts Siegen, Sabrina Picur, teilte aber am Dienstag, 18. Januar mit, dass der Termin „wegen Verhinderung von Verfahrensbeteiligten aufgehoben wurde“

Wann die Hauptverhandlung stattfinden wird, steht noch nicht fest. Ein neuer Termin werde voraussichtlich für das Frühjahr 2022 bestimmt werden, so Picur.

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