Corona-Schutzimpfung: Ab sofort Terminbuchung für weitere Gruppen möglich
Neuer Erlass des Landes
- Kreis Olpe, 03.03.2021
- Corona
Kreis Olpe. Mit Erlass von Montag, 1. März, hat das Gesundheitsministerium NRW die kurzfristige Lieferung weiterer Impfstoffkontingente angekündigt. Das Angebot für die Corona-Schutzimpfungen wird damit deutlich ausgeweitet. Zum Kreis der Impfberechtigten gehören neben den bereits bekannten Beschäftigtengruppen der Priorisierungsstufe 1 nun auch:
- Personen mit einer regelmäßigen ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (wie hauptamtliche oder ehrenamtliche Betreuer, Beschäftigte in Bestattungsinstituten, Beschäftigte in Apotheken)
- Ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt, insbesondere: Ärzte, Zahnärzte, Medizinisches Praxispersonal, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden etc. (sogenannte Heilmittelerbringer) und Hebammen
- Personal der Blut- und Plasmaspendendienste
- Personal in den SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren
- Polizeikräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind.
- Lehrkräfte, Erzieher, Kindertagespflegepersonen und weitere Beschäftigte, die regelmäßig in Kindertagesstätten, Heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege sowie Einrichtungen der Heimerziehung tätig sind.
- Anspruchsberechtigt sind aber auch Integrationshelfer, Sozialarbeiter, OGS-Personal an Grundschulen, Frühförderpersonal. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses (wie Festanstellung, beauftragter Dienstleister, Auszubildende) ist für den Impfanspruch unerheblich.
- Beschäftigte, Nutzer sowie Bewohner in den (teil-) stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Werkstätten für behinderte Menschen, tagesstrukturierende Einrichtungen, Kurzzeitwohneinrichtungen einschließlich der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche) oder in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Abs. 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs.
Impftermine können online über das Anmeldeportal des Impfzentrums gebucht werden. Das Impfzentrum ist an allen Wochentagen von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Dies erlaubt eine hohe Flexibilität bei der Terminbuchung gerade für die Beschäftigten in Einrichtungen. Für die Zuordnung von Beschäftigten zu einem Impfzentrum gilt das Dienstortprinzip.
Wer also zu den jetzt berechtigten Impfgruppen gehört und im Kreis Olpe arbeitet, kann einen Termin im Impfzentrum in Attendorn buchen. Die Impfungen für alle genannten Gruppen finden grundsätzlich im Impfzentrum statt. Alle Einzelheiten sowie der Link zur Terminbuchung sind online zu finden. Dort steht auch ein Vordruck für die notwendige Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage im Impfzentrum zum Herunterladen bereit. Andere Bescheinigungen werden nicht mehr anerkannt.
Für alle Personen bis einschließlich 64 Jahren wird der Impfstoff der Firma AstraZeneca verabreicht. Die Zweitimpfung mit AstraZeneca erfolgt ab sofort erst zwölf Wochen nach der Erstimpfung. Bereits vergebene Impftermine für die Zweitimpfung bleiben aber bestehen. Personen ab 65 Jahren erhalten den Impfstoff von BionTech. Hier erfolgt die Zweitimpfung weiterhin nach drei Wochen.
Personen mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die zur Prioritätsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung gehören, sollen laut Ankündigung des Gesundheitsministeriums ab Ende März ein gesondertes Impfangebot erhalten. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass diese Personen keinen gesonderten Antrag auf Impfpriorisierung stellen müssen, wenn sie ohnehin in der Coronavirus-Impfverordnung als priorisierte Gruppe genannt werden.
Eine Buchung von Impfterminen ist ohnehin jetzt noch nicht möglich. Sobald die weiteren Modalitäten feststehen, werden diese über die Medien sowie auf der Internetseite des Impfzentrums bekannt gegeben.