Erweiterte Testpflicht an allen Schulen auch für Geimpfte und Genesene

Sicherheit nach den Weihnachtsferien


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Symbolfoto Test-Kit von Pixabay.com
Symbolfoto Test-Kit © Pixabay.com

Kreis Olpe/Düsseldorf. Nach dem Ende der Weihnachtsferien wird die Testpflicht an Schulen ab Montag, 10. Januar, ausgeweitet. Künftig müssen auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests teilnehmen. Die erweiterte Testpflicht gilt für Schüler, Lehrkräfte und das gesamte in den Schulen tätige Personal. Das hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer angekündigt.


Sie sagte in Düsseldorf: „Mit den verpflichtenden Tests für Geimpfte und Genesene sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Um den für so wichtigen Präsenzunterricht bestmöglich abzusichern, haben wir vor und in den Ferien die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.“

Symbolfoto Corona-Test. von Pixabay.com
Symbolfoto Corona-Test. © Pixabay.com

Die erweiterte Testpflicht für Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests („Lolli-Tests“) an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.

Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Testtagen.

Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche „3G-Regel am Arbeitsplatz“).

Schulministerin Yvonne Gebauer von Screenshot Staatskanzlei
Schulministerin Yvonne Gebauer © Screenshot Staatskanzlei

Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Auch an den Grund- und Förderschulen werden am Montag alle Kinder mit den „Lolli-Tests“ getestet.

Dabei geben sie erstmals auch eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit ab, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Auch das gesamte Personal wird am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.

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