Freie Terminkontingente im Impfzentrum des Kreises Olpe

Für Bürger ab 80 Jahren


Außenansicht auf das Impfzentrum für den Kreis Olpe. von Kreis Olpe
Außenansicht auf das Impfzentrum für den Kreis Olpe. © Kreis Olpe

Kreis Olpe. Durch Zuweisung eines zusätzlichen Impfstoffkontingentes stehen in der ersten Märzwoche, 1. bis 7. März, kurzfristig freie Impftermine für über 80-Jährige zur Verfügung. Diese Termine können ab sofort online über das Impfterminportal oder telefonisch unter 0800/11 61 17 02 gebucht werden.


Laut Kreis Olpe sei erfreulich, dass die Akzeptanz des AstraZeneca-Impfstoffs unter den berechtigten Impfgruppen offenbar zunehme. Nach einem etwas schleppenden Beginn seien die Impftermine für diesen Impfstoff in den kommenden Tagen komplett ausgebucht.

Aber auch hier stehen kurzfristig zusätzliche freie Terminkapazitäten zur Verfügung. Geimpft werden derzeit alle Beschäftigten der Priorisierungsstufe 1 der Coronavirus-Impfverordnung. Dazu gehören neben Pflege- und Rettungsdienstpersonal jetzt auch viele weitere Berufsgruppen, wenn sie regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Ärzte und medizinisches Fachpersonal impfberechtigt

Das sind etwa Ärzte und Zahnärzte sowie deren medizinisches Fachpersonal, Physiotherapeuten, Fußpfleger und Friseure. Für diese Gruppen erfolgt die Anmeldung ausschließlich online über das Anmeldeportal des Impfzentrums. Alle Einzelheiten sowie der Link zur Terminbuchung sind auf http://impfzentrum-oe.de zu finden.

Weiterhin gedulden müssen sich Personen der Priorisierungsstufe 2 der Coronavirus-Impfverordnung. Hier sind zunächst die weiteren Regelungen des Gesundheitsministeriums abzuwarten. Sobald Impfmöglichkeiten für weitere Gruppen eröffnet sind, werden die entsprechenden Informationen veröffentlicht. Es wird deshalb gebeten, von Einzelanfragen beim Impfzentrum oder Gesundheitsamt abzusehen.

Zum Kreis der Impfberechtigten in der höchsten Prioritätenstufe gehören:
  • Personal von ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in Tagespflegeeinrichtungen sowie Wohngemeinschaften ausgenommen Eingliederungshilfe
  • Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind
  • (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden oder in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind
  • (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patientinnen und Patienten behandeln
  • Ärzte, eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen Praxen sowie Dialysepraxen tätig sind
  • Personal in den Impfzentren
  • Rettungsdienstpersonal
  • Medizinprodukteberater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, etwa der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Außerdem sind folgende Berufsgruppen impfberechtigt, wenn eine regelmäßige Tätigkeit in vollstationären Pflegeeinrichtungen mittels Bescheinigung (etwa der Heimleitung) nachgewiesen wird:


  • Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpfleger
  • Frisöre
  • Seelsorger


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