Strengere Corona-Regeln: ab 23 Uhr Sperrstunde und Verkaufsverbot für Alkohol

Landrat: Ausbreitung verlangsamen


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 von Symbol Nicole Voss
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Kreis Olpe. Nach dem Überschreiten des Grenzwertes bei den Corona-Neuinfektionen gilt der Kreis Olpe aktuell als Risikogebiet (LokalPlus berichtete) Deshalb hat die Kreisverwaltung weitere vom Land vorgegebene Schutzmaßnahmen angeordnet.


Ab sofort bis vorerst 31. Oktober gelten folgende Regelungen:
  • In geschlossenen Räumen besteht bei sämtlichen Veranstaltungen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.
  • Gleiches gilt für Besucher von Sportveranstaltungen. Auch in Gottesdiensen gilt die Maskenpflicht.
  • Eine Gruppe darf im öffentlichen Raum aus höchstens fünf Personen bestehen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen sind verboten. Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.
  • Gastronomische Betriebe im Sinne des Gaststättengesetzes müssen zwischen 23 und 6 Uhr zu schließen.
  • Verkauf und Abgabe von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.
Wenige ernsthafte Verläufe
„Der Inzidenzwert liefert uns keine Aussage über die Schwere der Erkrankungen im Kreisgebiet“, erläutert Landrat Frank Beckehoff. „Wir sind froh, dass wir derzeit nur sehr wenige ernste Krankheitsverläufe verzeichnen. Der Wert zeigt aber deutlich, dass sich das Virus aktuell mit hoher Geschwindigkeit verbreitet. Deshalb versuchen wir, mit den aktuellen Schutzmaßnahmen das Ausbreitungsgeschehen möglichst zu verlangsamen.“

Die Einstufung als Risikogebiet hat unmittelbare Auswirkungen für alle, die in den Herbstferien eine innerdeutsche Urlaubsreise in andere Bundesländer geplant haben.
Kostenregelung bei Corona-Test
In den meisten Bundesländern gelten Beherbergungsverbote, wenn nicht ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden kann. Dabei sind die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich.

Wer sich testen lassen möchte, sollte sich an seine Hausarztpraxis oder eine Arztpraxis in seiner Nähe wenden, die Testungen durchführt. Entsprechende Adressen sind auf der Internetseite www.coronatestpraxis.de zu finden.

Update von Donnerstag, 15. Oktober, 13.50 Uhr:
Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen, die einem entsprechenden Rahmenvertrag zur Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Testung asymptomatischer Personen vom 24. Juli 2020 zwischen Landesregierung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) beigetreten sind, über die KV abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Reisen in den Herbstferien, solange der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten ist.
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