Update: Notbremse greift ab Samstag - Was im Kreis Olpe gilt

Ausgangsbeschränkung, Distanzunterricht, Kontaktauflagen


  • Kreis Olpe, 23.04.2021
  • Corona
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Die „Bundes-Notbremse“ gilt ab Samstag, 24. April, auch im Kreis Olpe. Die Menschen müssen sich gegenüber den bisherigen Regelungen auf einige Verschärfungen der Corona-Regelungen einstellen. Besonders die Ausgangsbeschränkungen, die es bisher im Kreisgebiet noch nicht gab, dürften gewöhnungsbedürftig sein. Auch bei den privaten Kontaktbeschränkungen gibt es Änderungen, denn diese gelten erstmals ausdrücklich auch für den privaten Bereich.


Die Notbremse tritt nach Angaben des Bundesinnenministeriums überall dort ab Samstag automatisch in Kraft, wo am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag die 7-Tage-Inzidenz über 100 lag. Das ist im Kreis Olpe der Fall. Da die Inzidenz an diesen Tagen sogar jenseits der 165 lag, müssen die Schulen ab kommenden Montag in den Distanzunterricht gehen.

Die wesentlichen Regeln der Notbremse

Von 22 Uhr bis 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. In dieser Zeit darf man die eigene Wohnung und das eigene Grundstück nicht verlassen. Es gibt aber einige Ausnahmen, unter anderem bei medizinischen Notfällen, der Berufsausübung oder dem Ausführen des Hundes. Joggen und Spazierengehen sind noch bis Mitternacht erlaubt, aber nur alleine.

Private Kontakte werden eingeschränkt. Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im privaten Bereich, also der eigenen Wohnung und dem eigenen Garten. Das war in NRW bisher nicht der Fall. Die Polizei kann - eine Änderung der Schutzverordnung des Landes vorausgesetzt - künftig nun bei begründetem Anlass kontrollieren, ob sich mehr Menschen als erlaubt in privaten Räumen, Garagen oder auf Privatgrundstücken treffen. Nicht mitgezählt werden bei den Kontaktpersonen Kinder unter 14 (Stichtag ist der 14. Geburtstag). Bisher wurden in NRW auch 14-Jährige nicht mitgerechnet.

Firmen, Verwaltungen und andere Arbeitgeber müssen zwingend Homeoffice für ihre Mitarbeiter anbieten, wo immer das möglich ist.

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Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165 liegt, müssen Schulen in den Distanzunterricht gehen. Im Kreis Olpe gilt das ab Montag, 26. April. Präsenzunterricht ist dann verboten. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.

Liegt der Inzidenzwert zwischen 100 und 165, wird Wechselunterricht angeboten. Ein tagesweises Hin- und Herwechseln zwischen Distanz- und Wechselunterricht soll es im Kreis Olpe nicht geben. Das sei von den Schulen kaum zu organisieren und pädaggisch nicht sinnvoll, so Kreisspressesprecher Hans Werner Voß.

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Update von Freitag, 18.30 Uhr:

In den Kindergärten gilt angesichts einer Inzidenz von mehr als 165 ab Montag, 26. April, ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung. Der Kreis Olpe hat dazu am Freitagabend folgende Details genannt: Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind:

  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Arbeit nachgehen müssen. Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Dann müssen sie eine Eigenerklärung vorlegen, dass eine Notbetreuung erforderlich ist.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus besonderen Gründen erforderlich ist in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder der Betreuungseinrichtung.


Einkaufen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel bleiben weiter geöffnet Ansonsten gilt: Da die Inzidenz über 150 liegt, ist nur noch das kontaktlose Abholen vorab bestellter Waren erlaubt (Click and collect). Das Einkaufen mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis ist nicht mehr möglich.

Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, weiterhin offen - also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

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Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken erlaubt. Andere körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahme: Friseur und Fußpflege. Dort müssen Kunden aber einen negativen Corona-Test vorlegen, der maximal 24 Stunden alt ist.

Freizeit, Kultur, Sport: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Touristische Übernachtungen sind auch weiterhin untersagt. Sportliche Aktivitäten sind nur alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

Die Einschränkungen der Notbremse treten erst dann wieder außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Das ist im Kreis Olpe derzeit nicht absehbar. Die genannten Auflagen des Infektionsschutzgesetzes gelten bis längstens 30. Juni.

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