Verwirrung um Corona-Tests für Reisewillige – vorab nach Kosten erkundigen

Keine Testverpflichtung für Vertragsärzte


  • Kreis Olpe, 16.10.2020
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Viele Menschen im Kreis Olpe standen in den vergangenen Tagen in den Startlöchern für den Herbsturlaub, wurden aber durch die in mehreren Bundesländern geltenden Beherbergungsverbote für Urlauber aus Corona-Risikogebieten ausgebremst.


Unter anderem in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg gelten die Verbote noch. Wer dort in den Herbstferien Urlaub machen will und aus einem Corona-Risikogebiet wie dem Kreis Olpe kommt, muss einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Rahmenvertrag entscheidend
Um die Kosten für diesen Test gibt es Verwirrung. Der Kreis Olpe hatte am Mittwoch zunächst vermeldet: „Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Reisen in den Herbstferien, solange der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten ist.“

Am Donnerstagmittag, 15. Oktober, wurde die Regelung dann vom Kreis nach einem Gespräch mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe konkretisiert: „Die Kosten für die Testungen können die Arztpraxen, die dem Rahmenvertrag vom 24. Juli 2020 zwischen Landesregierung und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) beigetreten sind, über die KV abrechnen, so dass für den Einzelnen keine Kosten entstehen.“
Rückmeldungen aus Praxen
Offenbar gibt es in vielen Arztpraxen aber Diskussionen um die Kosten der Tests für Reisewillige. Das zeigen Reaktionen, die uns erreicht haben. „Laut Kassenärztlicher Vereinigung müssen wir diese Leistung den Patienten privat in Rechnung stellen“, schreibt eine Praxis. „Der Coronatest wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Den muss jeder selbst bezahlen, auch jetzt in den Herbstferien“, lautet eine andere Rückmeldung.

Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt dazu auf ihrer Internetseite (Stand Donnerstag, 15. Oktober): „Es besteht keine Verpflichtung für Vertragsärztinnen und -ärzte, diese Tests bei asymptomatischen Personen auf deren Wunsch durchzuführen. Führen Praxen eine solche Wunschleistung vor Reiseantritt durch, sind sowohl die Abstrichleistung als auch die Laborleistung von den Reisewilligen nach vorheriger Aufklärung privat zu begleichen.“

Die LP-Redaktion rät: Vor dem Test unbedingt nachfragen, ob der Arzt dem entsprechenden Rahmenvertrag beigetreten ist oder nicht.
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