Wieder Partys erlaubt - Innengastronomie und Sport ohne Test

Kreis Olpe gehört ab Freitag zur Inzidenzstufe 1


  • Kreis Olpe, 09.06.2021
  • Corona
  • Von Wolfgang Schneider
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Kreis Olpe. Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Erst am vergangenen Montag, 7. Juni, sind im Kreis Olpe die Lockerungen der Inzidenzstufe 2 in Kraft getreten – und ab Freitag, 11. Juni, ist noch einiges mehr erlaubt. Denn ab dann ist der Kreis Olpe in die Inzidenzstufe 1 eingruppiert, wie die aktuelle Übersicht des NRW-Gesundheitsministeriums von Mittwochmittag zeigt.


Grund: Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Freitag, 4. Juni, mit Werten zwischen 15,7 und 23,9 an fünf Werktagen in Folge stabil unter dem Schwellenwert von 35. Unterhalb dieser Grenze werden die Vorschriften der Coronaschutzverordnung weiter gelockert. Unsere Übersicht zeigt, was ab kommenden Freitag in welchen Bereichen erlaubt ist.

Kontakte: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Personenbegrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind im öffentlichen Raum Treffen von bis zu 100 Personen aus beliebigen Haushalten erlaubt, wenn diese einen negativen Test haben.

Privatveranstaltungen: Private Veranstaltungen/Feiern sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind bis zu 100 Gäste gestattet, wenn diese negative Tests haben.

Test sind für vreschiedene Bereiche weiterhin vorgeschrieben. von Pixabay.com
Test sind für vreschiedene Bereiche weiterhin vorgeschrieben. © Pixabay.com

Partys: Erstmals seit langem sind wieder Partys mit Musik, Tanz und ohne Mindestabstand gestattet – und zwar draußen mit bis zu 100 Gästen und drinnen mit bis zu 50 Gästen. Voraussetzung ist jeweils, dass negative Tests vorliegen.

Gastronomie: Auch die Innengastronomie darf ohne Test besucht werden. Voraussetzung dafür ist, dass auch die Landesinzidenz in NRW unter 35 liegt. Das ist ab Freitag, 11. Juni. der Fall.

Freizeit: Für den Besuch in Freibädern ist kein Negativtest mehr nötig. Bordelle usw. dürfen öffnen und von Gästen miit negativem Test besucht werden. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 negativ getestete Personen öffnen. Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1.000 Teilnehmern (draußen und drinnen) möglich, wenn negative Tests vorliegen.

Im Sportbereich ist wieder mehr möglich. von pixabay
Im Sportbereich ist wieder mehr möglich. © pixabay

Sport: Draußen und drinnen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, wenn negative Tests vorliegen. Tests werden nicht benötigt, wenn auch die Landesinzidenz unter 35 liegt (gilt ab Freitag). Bei Sportveranstaltungen draußen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Stadionkapazität). Für sportliche Innenveranstaltungen gilt: Bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) sind mit negativem Test und Sitzordnung erlaubt.

Kultur: Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich sind mit bis zu 1.000 Personen auch ohne Negativtest gestattet, wenn der Mindestabstand eingehalten werden. Liegt die Landesinzidenz unter 35, sind auch noch größere Kulturveranstaltungen möglich, dann jedoch mit Negativtest und Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Chöre und Musikvereine können mit 30 (in großen Gebäuden 50) Personen proben, wenn ein negativer Test vorliegt.

Die Geimpften und Genesenen sind den Personen mit Negativtestungen gleichgestellt. Abstands- und Lüftungsregelungen sind weiterhin zu beachten bzw. einzuhalten. Die darauf fußenden und im Rahmen der Eigenverantwortung von den Vereinen erstellten Hygienekonzepte sind weder der örtlichen Ordnungsbehörde noch der Unteren Gesundheitsbehörde vorzulegen.

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