1,3 Millionen Euro Fördermittel für neues Breitensportzentrum

Freude bei RW Ostentrop/Schönholthausen


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Das Sportheim von RW Ostentrop/Schönholthausen wird zum Breitensportzentrum umgebaut. von Martin Hageböck
Das Sportheim von RW Ostentrop/Schönholthausen wird zum Breitensportzentrum umgebaut. © Martin Hageböck

Kreis Olpe. Die NRW-Landesregierung hat am Donnerstag, 8. April, das Städtebauförderprogramm und den „Investitionspakt Sportstätten“ für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Kreis Olpe wird nur ein einziges Vorhaben gefördert – der Neubau eines Breitensportzentrums von Rot/Weiß Ostentrop/Schönholthausen. Bund und Land unterstützen das Vorhaben mit 1,31 Millionen Euro.


„Jahrelang gab es für Förderanträge der Gemeinde Finnentrop für den Sportverein Rot-Weiß Ostentrop keine positiven Nachrichten. Doch nun ist es geschafft“, heißt es auf der Internet-Seite der CDU Finnentrop angesichts der positiven Nachrichten aus Düsseldorf.

„Wie ein Sechser im Lotto“

„Schön, dass es nach all den Jahren und den vielen vergeblichen Versuchen nun endlich geklappt hat“, so Bürgermeister Achim Henkel. „Das ist ja wie ein Sechser im Lotto! Eine solch große Förderung ist alles andere als selbstverständlich.“

Am 6. Oktober 2020 hatte der Finnentroper Gemeinderat einstimmig beschlossen, bei Sicherstellung der Finanzierung das Breitensportzentrum RW Ostentrop/Schönholthausen zu errichten und die Verwaltung zu den erforderlichen Auftragsvergaben zu ermächtigen.

Das in die Jahre gekommene Sportheim von RWO. von Martin Hageböck
Das in die Jahre gekommene Sportheim von RWO. © Martin Hageböck

Für den Neubau des Breitensportzentrums von RW Ostentrop/Schönholthausen sind Kosten von 1.455.000 Euro veranschlagt. Im Jahre 2020 wurde das Projekt bei der Vergabe der Fördermittel nicht berücksichtigt. Damals hätte es eine Förderung von 100 Prozent gegeben. In diesem Jahr werden 90 Prozent gefördert, also rund 1,3 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde Finnentrop bzw. RW Ostentrop/Schönholthausen beläuft sich somit auf rund 145.500 Euro.

Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ unterstützen Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern.

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