Drohen Händlern Einbußen bei staatlichen Hilfsprogrammen?

Öffnung erlaubt, aber nur wenig Umsatz


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Kreis Olpe. Drohen Einzelhändlern und Dienstleistern, die im Rahmen der zurzeit geltenden Bedingungen ihre Geschäfte oder Unternehmen öffnen dürfen, finanzielle Einbußen bei staatlichen Hilfsprogrammen?


Diese Frage möchte die FDP von der Kreisverwaltung beantwortet haben. Landrat Theo Melcher sicherte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Kresverwaltung zu, beim zuständigen Ministerium nachzufragen.

Zum Hintergrund: Die Testkapazitäten in den Testzentren vor Ort reichen kaum aus, die Testanzahl pro Person ist beschränkt. Das bedeutet, dass längst nicht jeder, der gern einkaufen möchte, seinen Wunsch auch umsetzen kann. Denn wer keinen tagesaktuellen Test vorweisen kann, hat derzeit keinen Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften (außer Lebensmittel etc.).

Verzichten Kunden auf Einkauf?

Nach Meinung der FDP-Kreistagsfraktion besteht die Möglichkeit, dass viele Kunden aufgrund der unübersichtlichen Voraussetzungen und knapper Testmöglichkeiten auf einen Einkauf komplett verzichten.

Bleiben die Geschäfte - zumindest weitgehend - leer, ist kaum oder kein Umsatz möglich. So könnte sich ein Inhaber in der Folge entschließen, sein Geschäft in der Hoffnung auf staatliche Hilfen zu schließen. „Bekommt er dann staatliche Hilfen?“, fragt die FDP-Kreistagsfraktionsvorsitzende Claudia Berling. Denn die Lage scheint verzwickt. Einerseits ist bei ausbleibenden Kunden kein Umsatz möglich. Andererseits gäbe es kein Geld vom Staat, weil das Geschäft ja geöffnet werden darf.

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