Infektionsschutzgesetz: Heider sieht „noch viele offene Rechtsfragen“

Bundestagsabgeordneter hat „erhebliche Zweifel“


CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Matthias Heider hinterfragt die rechtliche Seite des Infektionsschutzgesetzes. von CDU
CDU-Bundestagsabgeordneter Dr. Matthias Heider hinterfragt die rechtliche Seite des Infektionsschutzgesetzes. © CDU

Berlin/Kreis Olpe. Bei der Änderung des Infektionsschutzgesetztes sieht der heimische CDU-Bundestagsabgeordnet Matthias Heider, noch „viele offene Rechtsfragen“.


„Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner aktuellen Fassung rechtmäßig ist“, schreibt Heider in einer Pressemitteilung.

Den R-Wert auch im Blick behalten

Man werde mindestens feststellen müssen, dass eine Reihe von Rechtsfragen noch offen sei: „Können Grundrechtseinschränkungen allein an die Sieben-Tage-Inzidenz geknüpft werden – ohne etwa den sogenannten ‚R-Wert‘ als Übertragungsfaktor oder die Auslastung der Intensivstationen zu berücksichtigen, um ein möglichst differenziertes Bild bei der Beurteilung von Infektionslagen zu gewinnen?“

Weiter fragt Heider: „Darf der Bund einfach die Schließung von Bildungseinrichtungen in den Ländern anordnen – wo doch die Bildungshoheit bei den Bundesländern liegt? Ist die Verhängung allgemeiner Ausgangsbeschränkungen haltbar, wenn bald ein Fünftel der deutschen Bevölkerung mindestens die Erstimpfung erhalten haben wird?“

„Öffnungen, wo und wann immer möglich“

Über diese und weitere Punkte diskutierten alle Bundestagsfraktionen sehr intensiv. Noch sei nicht absehbar, zu welcher Entscheidung die Beratungen führten, schreibt Heider: „Klar ist: Ausgangssperren wirken nur da, wo sie konsequent und kurz genug sind, um das Infektionsgeschehen zu unterbrechen. Grundsätzlich bin ich weiterhin für ein nach Regionen und Branchen differenziertes Krisenmanagement mit vorsichtigen Öffnungen, wo und wann immer möglich. Denn Wachstum wird es in diesem Jahr nur mit mehr Freiheiten in allen Wirtschaftsbereichen geben.“

Dabei denke er vor allem an das Hotel- und Gaststättengewerbe, das gerade in Tourismusregionen wie dem Sauerland erheblich zum wirtschaftlichen Erfolg beitrage.

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