Corona-Krise: Gemeinde Wenden bittet um Verzicht auf größere Wahlpartys
- Wenden, 07.09.2020
Selbstverständlich können sich Parteien und andere Gruppen aus Anlass der Kommunalwahl auch in gastronomischen Einrichtungen zu den dort geltenden Regelungen treffen. Unzulässig sind dagegen „gesellige Partys“ ohne Mindestabstand und Mund-Nase-Bedeckung.
Im Wendener Rathaus selbst werden die Ergebnisse im Sitzungssaal und im Treppenhaus auf Ebene IV präsentiert. Zugelassen sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihren Partnern, die Vertreter der Parteien mit berechtigtem Interesse sowie das eingesetzte Personal und die Wahlhelfer.